Die Bundesnetzagentur hat entschieden, die Mobilfunkfrequenzen in Deutschland um weitere fünf Jahre zu verlängern. Diese Verlängerung kommt jedoch mit einer Reihe von Auflagen für die Mobilfunknetzbetreiber, die eine Verbesserung der Mobilfunkversorgung in ganz Deutschland sichern sollen.
Verlängerung unter Bedingungen
Klaus Müller, Chef der Bundesnetzagentur, erklärte, dass die Verlängerung der Frequenzen mit ehrgeizigen Versorgungsauflagen verknüpft sei. „Die Verlängerung der Frequenzen ist mit ambitionierten Versorgungsauflagen verknüpft. Eine spezifische Versorgungsauflage für den ländlichen Raum und eine Flächenauflage fördern gleichwertige Lebensverhältnisse in der Stadt und auf dem Land“, sagte Müller laut einer Mitteilung der Bundesnetzagentur. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, den Wettbewerb zu fördern und die Mobilfunkversorgung für alle Verbraucher zu verbessern.
Versorgungsziele bis 2030
Die Bundesnetzagentur strebt an, dass ab 2030 mindestens 99,5 Prozent der Fläche Deutschlands mit einer Geschwindigkeit von mindestens 50 Mbit/s versorgt sind. Außerdem soll jeder Haushalt in dünn besiedelten Gemeinden sowie entlang aller Bundesstraßen bis 2029 mindestens 100 Mbit/s erhalten. Weiterhin ist geplant, dass alle Landes- und Staatsstraßen sowie die Binnenwasserstraßen des Kernnetzes des Bundes ab 2029 mit mindestens 50 Mbit/s versorgt werden sollen. Die Kreisstraßen sollen ab 2030 den gleichen Mindeststandard erfüllen.
Prozess der Entscheidungsfindung
Die Verlängerung der Frequenznutzungsrechte von 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz wurde laut Bundesnetzagentur unter Berücksichtigung des Benehmens des Beirats der Behörde beschlossen. Diese Entscheidung stellt sicher, dass die Mobilfunknetzbetreiber unter klaren Vorgaben arbeiten und zur Sicherstellung einer flächendeckenden Mobilfunkversorgung verpflichtet sind. Diese strategische Verlängerung der Frequenzrechte ist ein bedeutender Schritt für die Digitalisierung Deutschlands.
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