Mit 300.000 britischen Pfund auf der A 30 – Osnabrücker Zoll deckt Bargeldschmuggel auf

300.000 britische Pfund entdeckten Osnabrücker Zöllner am Nachmittag des 20. Mai 2020 bei einer Fahrzeugkontrolle auf dem Rastplatz Waldseite Süd an der Autobahn A 30.

Die zwei Reisenden gaben an, in den Niederlanden den Sohn des Fahrers besucht zu haben und nun auf der Rückreise nach Polen zu sein. Das Auto gehört einem Bekannten. Sie haben das Fahrzeug vor zwei Tagen in den Niederlanden übernommen. Die Frage nach mitgeführten Waffen, Betäubungsmitteln oder Bargeld verneinten sie.

Intensivkontrolle des Autos

Da die Beamten Zweifel an dem Wahrheitsgehalt der Aussagen der Reisenden hatten, entschlossen Sie sich zu einer Intensivkontrolle des Autos. Hierbei kam auch Spürhund Spike zum Einsatz. Er zeigte auffallend starkes Interesse an der Rücksitzbank. Diese war vom Kofferraum her mit einer zusätzlichen Wand verstärkt. Da das Versteck nicht zugänglich war, beauftragten die Zöllner eine Fachwerkstatt damit, dieses mit entsprechendem Werkzeug zu öffnen. Dabei wurde im Bereich der Armlehne der Rücksitzbank hinter einer werksmäßigen Abdeckung ein nachträglich eingebautes Versteck sichtbar. In diesem Fach entdeckten die Ermittler mehrere rechteckige, mit braunem Klebeband umwickelte Pakete. Beim Öffnen dieser Päckchen kamen 300.000 britische Pfund zum Vorschein, was umgerechnet circa 336.000 Euro entsprach.

Verdacht der Geldwäsche

Wegen Verdachts der Geldwäsche leiteten die Zöllner gegen die Reisenden ein Strafverfahren ein. Die Gesamtsumme des Bargelds wurde sichergestellt. Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt Essen übernommen.

Zusatzinformation

Die Kontrolleinheiten des Zolls überwachen den Verkehr mit Bargeld und gleichgestellten Zahlungsmitteln über die Grenzen Deutschlands zu anderen Mitgliedstaaten der EU und im Landesinnern. Anzeigepflichtig sind Bargeld und diesem gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von mehr als 10.000 Euro je Person. Durch die Anzeigepflichtigen sind auch die Herkunft, der wirtschaftlich Berechtigte sowie der Verwendungszweck darzulegen.


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Polizei Pressestelle
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