CDU-Chef Friedrich Merz hat in einer Sondersitzung des Bundestags die geplanten Verfassungsänderungen verteidigt, die von der AfD, den Linken sowie der FDP und den Grünen scharf kritisiert wurden. Ziel der Änderungen ist es, höhere Verteidigungsausgaben, ein Infrastruktur-Sondervermögen und einen erweiterten Verschuldungsspielraum zu ermöglichen. Die Verfassungsänderung erfordert eine Zweidrittelmehrheit, weshalb die Unterstützung der Grünen notwendig ist, die sich bisher jedoch ablehnend gezeigt haben. Die abschließende Abstimmung ist für kommenden Dienstag geplant.
Merz verteidigt Verfassungsänderung
Friedrich Merz verteidigte die geplanten Verfassungsänderungen in der Sondersitzung des Bundestags eindringlich. Er betonte die Dringlichkeit der Änderungen, indem er sagte: „Die Änderungen des Grundgesetzes dulden keinen Aufschub mehr“, so Merz am Donnerstag in der Bundestagssondersitzung zum Finanzpaket von Union und SPD. Die Notwendigkeit, die Verteidigungsfähigkeiten Deutschlands zu stärken, habe für ihn absoluten Vorrang. „Mit dieser Volkswirtschaft, wie wir sie gerade haben, ist diese Aufgabe nicht zu leisten“, erklärte Merz weiter. Zugleich stellte er klar, dass die Vorschläge nicht ohne finanzielle Grenzen diskutiert werden könnten: „Man habe jetzt nicht unendlich Geld zur Verfügung.“
Planungen und Kritik
Die Pläne der Koalition aus SPD und CDU/CSU umfassen, neben höheren Verteidigungsausgaben, ein Infrastruktur-Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro sowie einen erweiterten Verschuldungsspielraum für die Haushalte der Länder. Um diese Pläne umzusetzen, ist eine Änderung des Grundgesetzes notwendig, die jedoch nur mit einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat beschlossen werden kann. Merz zeigte sich offen für Anpassungen am Paket, allerdings sei ein Scheitern für ihn keine Option. „Wir können noch Änderungen vornehmen“, so Merz. „Die politische Mitte müsse jetzt die richtigen Antworten geben.“
Scharfe Kritik an Bundestagssondersitzung
Vor allem die AfD und die Linken äußerten heftige Kritik daran, dass der gesamte Komplex trotz feststehender neuer Bundestagszusammensetzung noch im „alten“ Bundestag behandelt werden soll. In der neuen Zusammensetzung hätten Union, SPD und Grüne nicht mehr die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Aufgrund dieser Entscheidung klagen AfD und Linke in Karlsruhe gegen die Sondersitzungen. Die Grünen, deren Unterstützung für die Zweidrittelmehrheit nötig ist, zeigten sich bisher ablehnend gegenüber den Plänen. Die finalen Abstimmungen sollen in einer weiteren Sondersitzung am kommenden Dienstag erfolgen.
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