Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat in seiner Amtszeit als Regierungschef bislang keine Anzeige wegen Beleidigung gestellt. Zuvor war bekannt geworden, dass Merz in seiner Zeit als Oppositionsführer im Bundestag mehrfach Strafanträge wegen Beleidigungen gegen seine Person eingereicht hatte.
Keine Anzeigen in der Amtszeit als Kanzler
Der stellvertretende Regierungssprecher Sebastian Hille verneinte am Montag in Berlin eine entsprechende Frage der dts Nachrichtenagentur. Demnach hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in seiner bisherigen Amtszeit als Regierungschef keine Anzeige wegen Beleidigung gestellt.
Strafanträge in der Zeit als Oppositionsführer
Zuvor hatte die „Welt“ berichtet, dass Merz, als er Oppositionsführer der Union im Bundestag war, zahlreiche Strafanträge wegen Beleidigungen gestellt habe. Das Abgeordnetenbüro von Friedrich Merz bestätigt die Vorgänge demnach weitgehend.
„Der Bundestagsabgeordnete des Hochsauerlandkreises, Friedrich Merz“, habe „in der letzten Legislaturperiode einige Beleidigungen gegen seine Person in den Sozialen Medien strafrechtlich verfolgen lassen“. „Schadensersatzzahlungen und Geldstrafen“ habe Merz „in voller Höhe für soziale Zwecke im Hochsauerlandkreis gespendet“, teilte ein Sprecher mit. Die Zitate stammen aus Angaben gegenüber der „Welt“.
Beleidigungen und Hausdurchsuchungen
Aus Dokumenten geht der Zeitung zufolge hervor, dass Merz als Abgeordneter Strafanträge gegen Menschen stellte, die ihn unter anderem „kleinen Nazi“, „Arschloch“ oder „drecks Suffkopf“ nannten. Bei den Aussagen „kleiner Nazi“ und „drecks Suffkopf“ kam es den Unterlagen zufolge anschließend zu Hausdurchsuchungen bei den Beschuldigten. Die Hausdurchsuchung wegen „drecks Suffkopf“ soll von einem Gericht für rechtswidrig erklärt worden sein, berichtete die „Welt“.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .
