CDU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz äußert Bedauern über seine umstrittene Abstimmungsentscheidung von 1997 in Bezug auf den Vergewaltigungsparagrafen. Heute würde er, nach eigenen Angaben, anders abstimmen. Zudem zeigt er sich offen für Diskussionen über das Abtreibungsrecht, sieht aber keine Notwendigkeit für eine kurzfristige Änderung.
Merz überdenkt frühere Entscheidungen
Friedrich Merz (CDU) hat eingeräumt, dass er seine in der Vergangenheit getroffene Entscheidung zur Aufnahme der Vergewaltigung in der Ehe in den Vergewaltigungsparagrafen heute anders treffen würde. “Ich würde heute anders abstimmen”, sagte er gegenüber den Zeitungen der “Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft” sowie “Stuttgarter Zeitung” und “Stuttgarter Nachrichten” (Samstagsausgaben).
Im Jahr 1997 hatte sich Merz während einer Abstimmung für eine Widerspruchsklausel ausgesprochen, die es Opfern ermöglicht hätte, eine Strafverfolgung zu verhindern, um die Ehe zu “retten”. “Ich habe vor über 25 Jahren für eine solche Lösung gestimmt. Auch rund die Hälfte der Unionsfraktion hat das so gesehen wie ich. Andere haben es anders gesehen – und sie haben Recht gehabt aus der Rückschau”, sagte der CDU-Politiker.
Rückblick und Ausblick
Trotz der umstrittenen Entscheidung beteuerte Merz, dass seine grundsätzlichen politischen Entscheidungen richtig gewesen seien. Mit dem Wissen der heutigen Zeit würde er allerdings manche Detailentscheidungen anders treffen, fügte er hinzu.
Offenheit für Dialog beim Thema Abtreibungsrecht
Merz zeigte sich auch offen für Gespräche zum Thema Abtreibungsrecht und verwies auf einen gesellschaftspolitischen Wandel. Allerdings lehnte er kurzfristige Änderungen ab, ohne eine breite parlamentarische und gesellschaftliche Debatte. “Wir sehen ja, dass es auch da einen gesellschaftspolitischen Wandel gibt. Ich bin selbstverständlich offen, darüber zu diskutieren, aber doch bitte nicht auf den letzten Metern vor der Wahl, ohne eine breite parlamentarisch und gesellschaftlich geführte Debatte”, so Merz.
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