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Startseite Deutschland & die WeltMerz bleibt trotz Scheitern Kanzlerkandidat im zweiten Wahlgang
Deutschland & die Welt

Merz bleibt trotz Scheitern Kanzlerkandidat im zweiten Wahlgang

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 6. Mai 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 6. Mai 2025
Jens Spahn am 06.05.2025 / via dts Nachrichtenagentur
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Nach dem überraschenden Scheitern von Friedrich Merz (CDU) im ersten Wahlgang zur Wahl des Bundeskanzlers hat Unionsfraktionsvorsitzender Jens Spahn (CDU) angekündigt, Merz auch im zweiten Wahlgang erneut als Kandidaten aufzustellen. Die Gespräche zur Terminfindung für den nächsten Wahlgang laufen derzeit noch zwischen den Fraktionen.

Merz bleibt Kandidat für den zweiten Wahlgang

Unionsfraktionsvorsitzender Jens Spahn (CDU) erklärte am Dienstag, dass Friedrich Merz (CDU) auch bei der Wiederholung der Kanzlerwahl erneut kandidieren werde. „Wir werden als Koalition – Union und SPD – Friedrich Merz erneut für den zweiten Wahlgang vorschlagen“, sagte Spahn laut dpa. Er betonte die Einigkeit der Koalitionspartner: „Wir werden gemeinsam geschlossen in den zweiten Wahlgang gehen.“

Unklarheit über den Zeitpunkt des nächsten Wahlgangs

Die Frage nach dem genauen Zeitpunkt des zweiten Wahlgangs sei noch nicht geklärt, erläuterte Jens Spahn. „Ob er nach den Regularien erst in einigen Tagen stattfinden kann oder möglicherweise früher“, sagte der CDU-Politiker. Dies wäre jedoch nur mit Zustimmung anderer Fraktionen möglich. „Darüber finden Gespräche statt und ich muss Sie jetzt einfach bitten, zu warten, bis wir Ergebnisse dieser Gespräche haben“, fügte Spahn an.

Überraschendes Scheitern im Bundestag und Folgen

Das Scheitern von Friedrich Merz im ersten Wahlgang war nach Einschätzung der Agenturmeldungen überraschend. Noch nie zuvor ist ein designierter Kanzler nach erfolgreichen Koalitionsverhandlungen direkt nach einer Bundestagswahl im ersten Wahlgang im Bundestag gescheitert.

Die Koalition aus CDU/CSU und SPD verfügt gemeinsam über 328 Abgeordnete. Dennoch erhielt Merz am Dienstagvormittag im Bundestag nur 310 Ja-Stimmen. Dagegen stimmten 307 Abgeordnete, drei enthielten sich. Eine Stimme war ungültig, neun Stimmen wurden nicht abgegeben.

Nun hat der Bundestag 14 Tage Zeit, um mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler zu wählen. Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so schreibt das Grundgesetz vor, dass „unverzüglich“ ein neuer Wahlgang stattfindet, in dem dann die einfache Mehrheit entscheidet.

Verschiebungen im Regierungswechsel

Eigentlich war geplant, dass Friedrich Merz noch am Mittag seinen Amtseid ablegen sollte. Im Anschluss sollten die designierten Minister ihre Ernennungsurkunden erhalten und vereidigt werden. Auch die Übergabe des Bundeskanzleramts sowie der Ministerien waren für den Nachmittag vorgesehen. Stattdessen bleibt die geschäftsführende Bundesregierung weiterhin im Amt. Die geplanten Antrittsreisen von Friedrich Merz nach Paris und Warschau am Mittwoch müssen daher möglicherweise verschoben werden.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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