Die Stadt Osnabrück besitzt zu wenig und vor allem zu wenig bezahlbaren Wohnraum. Aus diesem Grund möchte sich die Stadt Osnabrück ein Beispiel an einigen Vorreitern nehmen und auf den Dächern von öffentlichen Gebäuden wie Supermärkten oder Sparkassen bauen.

Ein solches Vorhaben soll am Sedanplatz realisiert werden. Dort wurde bereits das ehemalige Sparkassengebäude abgerissen. Hier wird ein neuer Bau entstehen. Im Erdgeschoss wird man wie zuvor gewohnt die Sparkasse finden. Über der Sparkasse sollen Wohneinheiten entstehen.

Zudem möchte man bei zukünftigen Bauvorhaben das Dach begrünen oder mit einer Photovoltaikanlage versehen. In Zukunft soll überprüft werden, ob bei großen Märkten die Möglichkeit besteht, Wohnraum auf den Dächern des Marktes zu schaffen. Parallel soll auch analysiert werden, an welchen Stellen die Stockwerkanzahl von mehrgeschossigen Häusern erhöht werden kann.

Mehr bezahlbarer Wohnraum

Auf bezahlbaren Wohnraum hat sich der Rat ebenfalls geeinigt, indem bei einer Schaffung von mehr als acht Wohneinheiten sich der Investor verpflichtet, einen sozial gebundenen Mietwohnraum von mindestens 20 Jahren zu schaffen. In der Praxis bedeutet das, dass die Nettokaltmiete sieben Euro pro Quadratmeter beträgt. Der Umfang des mindestens zu schaffenden sozial gebundenen Mietwohnraums liegt dabei zwischen 10 und 30 Prozent der geschaffenen Wohnfläche. Insgesamt plant die Stadt Osnabrück bis 2020 3.000 neue Wohneinheiten mit einem hohen Anteil auch an niedrigen Mieten zu errichten.

Eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft beziehungsweise -genossenschaft, die große Grundstücke erwerben und in Wohngebiete verwandeln soll, wird jedoch nicht gegründet werden. Der entsprechende Antrag von SPD, Grünen, Linken wurde im Osnabrücker Rat mittlerweile zum dritten mal mehrheitlich abgelehnt.

Die Stadt unterstützt Vermieter

Die Stadt Osnabrück hat ein Förderprogramm entwickelt, bei dem sie Vermieter, die günstigen Wohnraum anbieten, bezuschussen. Eigentümer von einer nicht sozial gebundenen Wohnung, die neu vermietet oder den derzeitige Mieter mit einem einfachen Wohnberechtigungsschein beheimatet, kann die Stadt mit einem Zuschuss versehen. Die Dauer der Bindung, die Wohnung an diejenigen mit einem einfachen Wohnberechtigungsschein für eine Kaltmiete von maximal 5,60 Euro pro Quadratmeter zu vermieten, beträgt zehn Jahre.

Für einen Quadratmeter pro Monat zahlt die Stadt dem Eigentümer einen Euro (bei barrierefreiem Wohnen sind es 1,20 Euro). In den ersten fünf Jahren erhält der Eigentümer zusätzlich fünf Euro pro Quadratmeter jährlich abgerechnet. Ab Jahr sechs sind es dann 10 Euro pro Quadratmeter jährlich. Um es an Zahlen konkret fest zu machen, hat die Stadt Osnabrück für eine Wohnung mit 50 Quadratmetern eine Beispielrechnung aufgestellt:

Bei einer 50 Quadratmeter Wohnung ergäbe sich eine Nettokaltmiete pro Monat von 280 Euro. Über zehn Jahre gerechnet wäre das eine Mieteinnahme von 33.600 Euro. Der Zuschuss würde monatlich 50 Euro betragen, was eine Summe von 6.000 Euro für die zehn Jahre bedeuten würde. Addiert man die Bezuschussung für die ersten fünf Jahre hinzu, ergibt dies 7.250 Euro. Plus die zehn Euro ab dem sechsten Jahr ergibt noch einmal 2.500 Euro. In diesen zehn Jahren würde die Stadt dem Eigentümer einer 50 Quadratmeter Wohnung also einen Zuschuss von 9.750 Euro zahlen. Ein Antrag kann an die Stadt gestellt werden.