Im Jahr 2024 haben in Deutschland 22,3 Millionen Menschen Rentenleistungen in Höhe von etwa 403 Milliarden Euro bezogen. Die Zahl der Rentenempfänger sowie die Höhe der ausgezahlten Leistungen sind im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Nahezu drei Viertel der Rentenleistungen wurden als steuerpflichtige Einkünfte erfasst, wobei der durchschnittliche Besteuerungsanteil seit 2015 deutlich zugenommen hat.
Zunahme der Rentenleistungen und steuerpflichtiger Einkünfte
Wie das Statistische Bundesamt am Freitag mitteilte, stieg die Zahl der Rentenempfänger im Vergleich zum Vorjahr um 0,75 Prozent beziehungsweise 167.000 Personen. Im selben Zeitraum erhöhte sich die Summe der ausgezahlten Rentenleistungen um 5,7 Prozent oder 21,7 Milliarden Euro. Insgesamt wurden 70 Prozent der Rentenleistungen im Jahr 2024 als steuerpflichtige Einkünfte gezählt, das entspricht 282,6 Milliarden Euro. Seit 2015 hat sich der durchschnittliche Besteuerungsanteil von Renten um etwa 15 Prozentpunkte erhöht.
Regelungen zur Rentenbesteuerung
Die Ursache für den Anstieg des Besteuerungsanteils ist laut dem Statistischen Bundesamt die Neuregelung der Besteuerung von Alterseinkünften im Alterseinkünftegesetz von 2005. Kernelement dieser Neuregelung ist der Übergang von einer vorgelagerten zur nachgelagerten Besteuerung der Leistungen aus der gesetzlichen Basisversorgung. In der Übergangsphase wurden die Rentenbeiträge während der Ansparphase schrittweise steuerfrei gestellt und erst die Leistungen in der Auszahlungsphase steuerlich belastet.
Welcher Anteil der Renteneinkünfte steuerpflichtig ist, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns: „Je später der Rentenbeginn, desto höher ist der besteuerte Anteil der Renteneinkünfte“, so das Statistische Bundesamt. Zudem erhöht sich der Besteuerungsanteil durch allgemeine Rentenerhöhungen, da diese vollständig steuerpflichtig sind. Mit Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes vom 27. März 2024 wurde die ursprünglich bis 2040 vorgesehene Übergangsphase bis zum Jahr 2058 verlängert. Erst ab diesem Zeitpunkt sind neue gesetzliche Renten voll einkommensteuerpflichtig.
Steuerpflicht und Freibeträge bei Renten
Viele Rentner bleiben von der Einkommensteuer befreit, da der steuerpflichtige Teil ihrer Renten nach den relevanten Abzügen unterhalb des jährlichen Grundfreibetrags liegt. Rentenzahlungen bleiben somit steuerfrei, wenn keine weiteren Einkünfte vorliegen. Wie viele Rentner für das Jahr 2024 tatsächlich Einkommensteuer zahlen, ist laut Statistischem Bundesamt aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung bislang nicht bekannt.
Aktuellste Informationen zur Rentenbesteuerung liegen für das Jahr 2021 vor. Demnach mussten rund 41 Prozent oder 8,9 Millionen der insgesamt 21,9 Millionen Rentenbeziehenden Einkommensteuer zahlen. Im Vergleich zu 2020 stieg der Anteil um 0,74 Prozentpunkte beziehungsweise 214.000 Personen.
Bei etwa 81 Prozent der im Jahr 2021 steuerbelasteten Rentenempfänger – hierzu zählen auch hinterbliebene Eheleute und Kinder – lagen neben den Renten weitere Einkünfte wie Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen oder Mieteinnahmen vor. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren können laut Statistischem Bundesamt auch Einkünfte der Partnerin oder des Partners für die Besteuerung zusammengerechnet werden.
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