Seit Anfang März gilt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Die neuen Vorschriften sollen es Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern erleichtern, nach Deutschland zu migrieren. In den entsprechenden Verfahren soll die Bundesagentur für Arbeit den Betroffenen beratend zur Seite stehen.
Fachkräfteengpässe sind mittlerweile in vielen – vor allem handwerklichen – Berufen die Regel. Um hier Abhilfe zu schaffen, hat der Gesetzgeber unter anderem das sogenannte „Fachkräfteeinwanderungsgesetz“ beschlossen. Dessen Ziel ist es, gezielt qualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland zu lotsen. Im Fokus stehen Hochschulabsolventen sowie Personen mit qualifizierter Berufsausbildung. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat dem Gesetz zufolge die Aufgabe, potentielle Bewerber zu unterstützen und zu beraten.
Bekämpfung des Fachkräfteengpasses auf mehreren Wegen
„Wir bekämpfen den Fachkräfteengpass mit mehreren Maßnahmen“, erklärt Christiane Fern, Chefin der Osnabrücker Arbeitsagentur. „Wir bemühen uns, möglichst viele Menschen zu einem qualifizierten Berufsabschluss zu begleiten. Da mehr als jeder zweite Arbeitslose in der Region keine abgeschlossene Ausbildung hat, schlummert dort noch viel Potential. Junge Leute wiederum sollen zudem gar nicht erst ohne einen Berufsabschluss ins Berufsleben einsteigen. Da diese Maßnahmen die Engpässe nicht vollständig werden lösen können, brauchen wir noch Fachkräfte aus dem Ausland. Das neue Gesetz ist dabei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Es wirkt nach außen, aber eben auch nach innen, in dem es die Verwaltungsprozesse verbessert.“
Zentrale Servicestelle wird Dreh und Angelpunkt
Die von der BA in Bonn neu installierte Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) nimmt dabei eine Schlüsselposition ein. Sie fungiert als Lotsin und begleitet interessierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern durch das Anerkennungsverfahren bis zur Einreise nach Deutschland. Als Nebeneffekt soll dies auch die Anerkennungsbehörden entlasten. 30 Mitarbeiter vor Ort erläutern Drittstaatlern online und über das „Virtuelle Welcome Center“, an wen sie sich wenden müssen, um ihre im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen anerkennen zu lassen. Überdies erhalten die Betroffenen eine Einschätzung, wie gut ihre Chancen auf Anerkennung stehen. Fern: „Wir beschleunigen die Verfahren und schaffen mehr Transparenz und Einheitlichkeit.“
25.000 zusätzliche Arbeitskräfte erhofft
Nichtsdestotrotz sieht die Expertin weiterhin einige Hürden, die die Fachkräftezuwanderung erschweren: „Zuweilen bringen die Anerkennungsprozesse je nach Bundesland leider unterschiedliche Ergebnisse“, so Fern. „Die Bewerber müssen ja zudem bereits im Heimatland die deutsche Sprache erlernen und die Kosten dafür oft selbst tragen. Hiesige Arbeitgeber, die ausländische Fachkräfte suchen, könnten an dieser Stelle eventuell helfen.“ Weitere erschwerende Aspekte seien darüber hinaus die langwierige Visaerteilung hierzulande und die Konkurrenz durch andere Zielländer insbesondere im angelsächsischen Raum, in denen die Sprachbarriere grundsätzlich geringer ausfiele. Mit dem neuen Gesetz erhofft sich die Bundesregierung rund 25.000 Fachkräfte zusätzlich jedes Jahr. Fern: „Das ist schon sehr ambitioniert. Wir sollten auf jeden Fall etwas Anlaufzeit einplanen, bis wir dieses Niveau erreicht haben.“