Maskenverweigerer greift Polizeibeamtin bei Corona-Demo in Lingen an – Staatsanwaltschaft Osnabrückt beantragt Verurteilung im beschleunigten Verfahren

Polizeibeamte bei einer Corona-Demonstration / Archivbild

Bei einer Corona-Demonstration vor rund einem Monat in Lingen hat ein 54-Jähriger Maskenverweigerer eine Polizeibeamtin angegriffen. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück beantragte nun eine Verurteilung im beschleunigten Verfahren.

Am 17.01.2022 veranstalteten mehrere Bürgerinnen und Bürger in Lingen eine sogenannte Corona-Demonstration in Form von Spaziergängen und Versammlungen im Bereich der Innenstadt. An dieser Kundgebung nahm auch ein 54 Jahre alter Mann aus dem Münsterland teil, der sich trotz Aufforderung der Polizei weigerte, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Als die Polizeibeamten deshalb seine Personalien feststellen wollten, verweigerte er auch hier eine Mitwirkung und versuchte, vor den Polizeibeamten zu flüchten. Einer Polizeibeamtin gelang es, den Mann durch Festhalten an der Flucht zu hindern. Der Beschuldigte versuchte sich loszureißen und schubste die Beamtin mit beiden Händen kräftig weg. Erst durch weitere hinzueilende Polizeibeamte konnte der Beschuldigte schließlich überwältigt werden und gab dann auch seine Personalien preis.

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat einen Antrag auf Aburteilung im beschleunigten Verfahren wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte beim Amtsgericht in Lingen gestellt.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
PM
PM
Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion