Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen hat den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Johannes Kahrs (SPD) kürzlich unter Beobachtung und Durchsuchung gestellt. Die Aktion ist Teil der laufenden Untersuchungen in der Cum-Ex-Affäre und betrifft möglicherweise hochrangige Politiker, einschließlich Olaf Scholz.
Die Durchsuchung von Johannes Kahrs
Johannes Kahrs, ehemaliger Bundestagsabgeordneter der SPD, wurde nach Angaben des “Stern” im Juni dieses Jahres vom Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen beobachtet und durchsucht. Bei der Aktion in einer Hamburger Straße wurde Kahrs’ Mobiltelefon beschlagnahmt. Laut Bericht des Magazins war das Ziel der Aktion, das Gerät auf Details in der Cum-Ex-Affäre und möglicherweise belastende Kommunikation mit Spitzenpolitikern, einschließlich Olaf Scholz, zu überprüfen.
Mögliche Verbindungen zu Olaf Scholz
In der Vergangenheit haben Berichte eine Verbindung zwischen Olaf Scholz und Christian Olearius, Mitinhaber der Warburg-Bank, nahegelegt. Diese Verbindung wurde durch die Vermittlung von Johannes Kahrs hergestellt. Zum Zeitpunkt der Treffen war bereits durch Medienberichte bekannt, dass gegen Olearius aufgrund des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung ermittelt wurde. Es ging um einen Steuerschaden von 170 Millionen Euro.
Scholz selbst sagte aus, dass er sich nicht an die Treffen erinnern kann, sowohl im Bundestag als auch im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss der Hamburger Bürgerschaft. Er leugnet jedoch jegliche Beeinflussung des Steuerverfahrens.
Die Rolle der Hamburger Finanzverwaltung
Kurz nach den Treffen zwischen Scholz und Olearius verzichtete die Hamburger Finanzverwaltung auf die Rückforderung der zu Unrecht erlangten Gelder. Inzwischen musste die Bank aufgrund eines Urteils des Landgerichts Bonn die Summe samt Zinsen zurückerstatten.
Das Vorgehen der Ermittler gegen Kahrs wird als möglicher Wendepunkt in der Warburg-Affäre gesehen. Diese hat seit vier Jahren immer wieder Scholz ins Rampenlicht gerückt. Derzeit versucht die Bundestagsfraktion von CDU/CSU, einen Untersuchungsausschuss durch das Bundesverfassungsgericht einzusetzen, den die Ampel abgelehnt hat.
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