Die Linkspartei hat den Vorstoß von Sahra Wagenknecht, ihrer ehemaligen Fraktionschefin, zurückgewiesen, mit Unterstützung der AfD durch Einberufung des neuen Bundestages den alten zu entmachten. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Linken-Gruppe, Christian Görke, erklärte, dass das Grundgesetz dies nicht zulasse und kritisierte Wagenknecht scharf.
Verfassungsrechtliche Bedenken
Christian Görke, Parlamentarischer Geschäftsführer der Linken-Gruppe, wies den Vorschlag von Sahra Wagenknecht entschieden zurück. In einem Gespräch mit dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) stellte er klar, dass laut Grundgesetz nicht ein Drittel der Abgeordneten den neuen Bundestag einberufen könne. „Für die Konstituierung ist stets der Beschluss der Mehrheit notwendig“, betonte Görke. Er führte weiter aus, dass ein Drittel der Stimmen, das AfD und Linke gemeinsam stellen könnten, lediglich einen bereits konstituierten Bundestag einberufen dürfe.
Kritik an politischen Manövern
Christian Görke kritisierte ebenfalls das Vorgehen, das von BSW und AfD betrieben werde. „Wir lehnen diese von BSW und AfD betriebenen politische Verdummung ab“, sagte Görke dem RND. „Wir stehen für eine konsequente Opposition, aber ohne schmierige Tricks und bewusste Falschinformation.“ Er fügte hinzu, dass die Linke alle möglichen Mittel ausschöpfe, um den von ihnen als Aufrüstungswahn kritisierten Beschluss zu stoppen. Eine erste Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sei bereits abgewiesen worden, eine zweite sei jedoch noch anhängig.
Vorstoß von Wagenknecht
Davor hatte Sahra Wagenknecht, Vorsitzende der Partei BSW, die künftige Linksfraktion aufgefordert, den Beschluss von zusätzlichen Schulden für Aufrüstung und Infrastruktur durch eine frühere Einberufung des neuen Parlaments zu verhindern. Sie vertrat die Ansicht, dass die Linke gemeinsam mit der AfD und ihrer künftigen Sperrminorität das Zusammentreten des neuen Bundestages erzwingen könnte, wie sie dem RND mitteilte.
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