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Leistungsbetrüger aus Osnabrück zu Geldstrafe verurteilt

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Wegen Betrugs hat das Amtsgericht Bocholt einen Mann aus Osnabrück zu einer Geldstrafe von 2.100 Euro verurteilt. Die Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück führten zur Anklage gegen den Leistungsbezieher, der sich unrechtmäßig Arbeitslosengeld I erschlichen hatte.

940 Euro zu viel bezogen

Der mittlerweile rechtskräftig Verurteilte bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Im Mai 2022 trat er eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung an, ohne dies der Agentur für Arbeit mitzuteilen. Dadurch erhielt er weiterhin Arbeitslosengeld I in Höhe von rund 940 Euro, obwohl er keinen Anspruch mehr darauf hatte.

Automatisiertes Prüfverfahren deckt Betrug auf

Ein automatisiertes Prüfverfahren der Arbeitsagentur deckte den Betrug auf. Dabei werden regelmäßig die von Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten abgeglichen. Da der Mann zeitgleich ein Gehalt und Arbeitslosengeld I bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf. Diese führten letztendlich zur Anklage durch die Staatsanwaltschaft und zur Verurteilung.

Geldstrafe plus Rückzahlung

Laut Gesetz hätte der Mann die Aufnahme seiner beruflichen Tätigkeit unverzüglich melden müssen. Trotz entsprechender Hinweise unterließ er dies. „Neben der Geldstrafe muss der Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an den Leistungsträger zurückzahlen“, betont Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.

 
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