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Lebensgefährlicher Leichtsinn: Jugendliche surfen auf Zugdach in Sutthausen

Nach einem gefährlichen Vorfall auf der Bahnlinie „Haller Willem“ warnt die Bundespolizei eindringlich vor der Lebensgefahr durch Bahn-Surfen.

Hochriskanter Stunt

Nach bisherigen Erkenntnissen der Bundespolizei waren zwei augenscheinliche
Teenager am Abend des 2. Mai  gegen 20:44 Uhr am Bahnhaltepunkt in
Sutthausen auf einen abfahrbereiten Zug der NordWestBahn aufgesprungen und
hatten sich auf dem Dach des Zuges aufgehalten, offenbar in der Absicht, während
der Fahrt als sogenannte „Trainsurfer“ mitzufahren.

Trainsurfer flüchten unerkannt

Noch bevor der Zug in Richtung Bielefeld abfuhr, wurden die beiden jungen Menschen bemerkt. Daraufhin glitten sie vom Zugdach herab und verließen zügig den Bahnsteig in unbekannte Richtung. Die Identität der beiden Personen ist bislang nicht bekannt. Videoaufnahmen der Überwachungskameras zeigen, dass sie teilweise vermummt waren. Nach aktuellem Stand handelt es sich bei den Verdächtigen vermutlich um jugendliche Heranwachsende. Zudem gibt es Hinweise, dass sich möglicherweise ein dritter Komplize auf dem Bahnsteig aufgehalten hat.

Polizei appelliert an Eltern

In diesem Zusammenhang warnt die Bundespolizei eindringlich vor den Gefahren des
sogenannten „Bahn-Surfens“. Der gefährliche Leichtsinn kann schwere Folgen haben. Das Mitfahren auf dem Dach oder an den Seiten von Zügen ist nicht nur illegal, ein Sturz aus großer Höhe kann auch tödlich enden. Die Dächer sind oft rutschig und man verliert, durch die während der Fahrt wirkenden Kräfte, leicht seinen Halt. Die Bundespolizei appelliert an alle Eltern und Erziehungsberechtigten, mit Jugendlichen über die Gefahren solcher Mutproben zu sprechen und aufzuklären.

Zeugen gesucht

Wer den Vorfall beobachtet hat oder Angaben zur Identität der beteiligten
Personen machen kann, wird gebeten, sich unter der 0541-331280 bei der
Bundespolizei in Osnabrück zu melden.

 
PM
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Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

  

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