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Landgericht Osnabrück verurteilt weitere Angeklagte wegen sogenannter „Fake-Anrufe“

Die dritte große Strafkammer des Landgerichts Osnabrück hat am Dienstag, den 18. Februar 2020, drei heute 19, 23 und 27 Jahre alte Männer aus Mannheim, Münster und Osnabrück wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges beziehungsweise der Beihilfe dazu zu teils erheblichen Haftstrafen verurteilt.

Die dritte große Strafkammer sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten in der Zeit vom 15. Juli 2019 bis zum 17. Oktober 2019 Mitglieder einer Tätergruppierung waren, die in großem Stil von Istanbul aus im gesamten Bundesgebiet gewerbsmäßigen Betrug durch sogenannte „Fake-Anrufe“ zum Nachteil älterer Menschen beging. Dabei gaben sich die Täter gegenüber den Senioren in Telefonaten als Polizeibeamte oder sonstige Amtsträger aus und veranlassten die Geschädigten dazu, Bargeld oder andere Wertgegenstände bereitzustellen, um sie angeblichen Polizeibeamten zu überlassen. Der heute 23 Jahre alte Angeklagte hatte nach den Feststellungen der Kammer für einen Teil dieser Taten als sogenannte „Logistiker“ Fahrer und Abholer, die die Beute bei den getäuschten Geschädigten abholten, rekrutiert und deren Einsätze koordiniert. Die anderen beiden Angeklagten waren nach Überzeugung der Kammer als Fahrer bzw. Abholer im Bereich Nordwestdeutschland tätig.

Betrüger erbeuteten über 65.000 Euro

Konkreter Gegenstand der Verurteilung waren vier Taten im Juli und August 2019 in Beckum, Dortmund, Nordhorn und Salzbergen. Bei den Taten hatten nach Überzeugung der Kammer drei der mutmaßlich betroffenen älteren Menschen aufgrund der „Fake-Anrufe“ insgesamt mehr als 65.000 Euro Bargeld gutgläubig übergeben. Die Übergabe eines sechsstelligen Betrages in einem vierten Fall konnte durch das Eingreifen der Polizei im letzten Moment verhindert werden. Jedenfalls zwei der Angeklagten erhielten nach den Feststellungen der Kammer für ihre Tatbeteiligung Geldbeträge im vierstelligen Bereich.

Angeklagte zeigen sich geständig

Die drei Angeklagten hatten sich im Laufe des Verfahrens umfassend geständig zur Sache eingelassen. Dabei wurde nach Überzeugung der zuständigen Kammer deutlich, dass die Angeklagten mit derselben Tätergruppierung in Kontakt standen, zu der auch ein bereits im letzten Jahr vom Landgericht Osnabrück verurteilter Mann gehörte. Seine geständigen Angaben hatten offenbar dazu beigetragen, in der vergangenen Woche einen umfassenden Zugriff von Polizei und Staatsanwaltschaft in Deutschland und der Türkei zu ermöglichen.

Das Strafmaß

Die Strafen für die drei im aktuellen Verfahren Angeklagten Männer im gestrigen Urteil fielen je nach Umfang ihrer Tatbeteiligung unterschiedlich aus. Der heute 19 Jahre alte Angeklagte aus Mannheim muss wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges in vier Fällen und wegen Beleidigung, unter Einbeziehung einer Vorverurteilung, für vier Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Den heute 23 Jahre alte Angeklagten aus Münster verurteilte die Kammer, ebenfalls unter Einbeziehung einer Vorverurteilung, wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges in vier Fällen zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten. Der dritte heute 27 Jahre alte Angeklagte aus Osnabrück erhielt wegen Beihilfe zum gewerbs- und bandenmäßigen Betrug in zwei Fällen eine Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Soweit die Angeklagten nach den Feststellungen der Kammer für ihre Tatbeteiligung Geld erhalten hatten, wurden entsprechende Beträge bei ihnen eingezogen.

Begründung des Strafmaßes

Die Höhe der verhängten Haftstrafen begründete die Kammer u.a. mit den erheblichen Auswirkungen der Taten auf die betroffenen älteren Menschen. Zum finanziellen Verlust träten oft erhebliche psychische Folgen hinzu. Zudem werde bei Taten dieser Art das Vertrauen in staatliche Institutionen besonders perfide ausgenutzt. Dies verlange eine deutliche Bestrafung. Strafmildernd wirke sich dagegen das Geständnis der Angeklagten aus. Dieses habe nicht zuletzt ermöglicht, die Hauptverhandlung in nur einem Monat abzuschließen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Angeklagten, ihre Verteidiger und die Staatsanwaltschaft können binnen einer Woche Rechtsmittel dagegen einlegen.

Polizei Pressestelle
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