Die Oberbürgermeister der 13 Landeshauptstädte der deutschen Flächenländer fordern eine grundlegende Reform der kommunalen Finanzausstattung. Angesichts wachsender Defizite und struktureller Unterfinanzierung verlangen sie die verbindliche Anwendung des Konnexitätsprinzips auch bei bundesgesetzlich übertragenen Aufgaben. Nach Angaben der Stadtoberhäupter erreichte das kommunale Finanzierungsdefizit 2024 mit 24,8 Milliarden Euro den höchsten Wert seit 1990. Ein von der Landeshauptstadt Stuttgart beauftragtes Gutachten bestätigt eine rechtliche Lücke, die Kommunen in finanzielle Bedrängnis bringt.
Appell an den Bund und die Länder
In einem gemeinsamen Appell an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und die Regierungschefs der Länder fordern die Stadtoberhäupter eine verbindliche Anwendung des Konnexitätsprinzips auch für Aufgaben, die der Bund den Kommunen überträgt. Ziel ist eine grundlegende Reform der kommunalen Finanzausstattung.
Das Prinzip, wonach „wer bestellt, auch bezahlen muss“, gilt bisher nur im Verhältnis zwischen Ländern und Kommunen – nicht jedoch für bundesgesetzlich übertragene Pflichten. Ein von der Landeshauptstadt Stuttgart beauftragtes Gutachten bestätigt diese rechtliche Lücke, die Städte und Gemeinden zunehmend in finanzielle Bedrängnis bringt.
Höchstes Defizit seit 1990
Nach Angaben der Stadtoberhäupter belief sich das kommunale Finanzierungsdefizit 2024 auf 24,8 Milliarden Euro – den höchsten Wert seit 1990. Hauptursachen seien steigende Sozialausgaben, insbesondere in der Sozialhilfe, Kinder- und Jugendhilfe sowie Eingliederungshilfe, und wachsende Personalkosten. Daneben seien viele Kommunen beim Betrieb von Krankenhäusern und beim öffentlichen Nahverkehr unterfinanziert.
Drei Grundsätze für Neuordnung
Die Städte fordern drei Grundsätze für eine Neuordnung der Finanzbeziehungen: Erstens müsse der Bund künftige kommunale Belastungen vollständig kompensieren (Wer bestellt, muss bezahlen), zweitens solle der kommunale Anteil an der Umsatzsteuer angepasst oder bestehende Mehrbelastungen anderweitig ausgeglichen werden (Wer bestellt hat, ohne zu bezahlen, muss dies nachholen) und drittens dürften Bund und Länder keine neuen Verpflichtungen zulasten der Kommunen vereinbaren (Keine Absprachen zulasten Dritter).
Unterzeichnet wurde der Appell von den Oberbürgermeistern der Städte Stuttgart, Dresden, Hannover, München, Schwerin, Kiel, Düsseldorf, Magdeburg, Potsdam, Wiesbaden, Erfurt, Mainz und Saarbrücken.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .
