Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Gesundheits-Apps auf Rezept sind im vergangenen Jahr erheblich gestiegen, obwohl der Nutzen vieler dieser digitalen Anwendungen nicht ausreichend belegt ist. Ein Bericht des Spitzenverbands der Krankenkassen, über den die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ berichten, zeigt auf, dass die Kassen 2024 insgesamt 110 Millionen Euro für Digitale Gesundheitsanwendungen (Diga) ausgaben, was einem Anstieg von 71 Prozent gegenüber 2023 entspricht.
Steigende Kosten und ungewisser Nutzen
Stefanie Stoff-Ahnis vom Spitzenverband der Krankenkassen beschreibt die Situation als problematisch. Sie erklärte gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“: „Die Unternehmen nutzen das gesetzlich festgelegte Recht auf einen beliebig hohen Preis im ersten und teilweise auch im zweiten Jahr voll aus.“ Diese Praxis führt zu „Fantasiepreisen“, die selbst dann gezahlt werden müssten, wenn der Nutzen der digitalen Anwendungen nicht nachgewiesen sei. Die Ausgabensteigerung resultiert nicht nur aus einer Zunahme der Verordnungen, sondern auch aus den gestiegenen Preisen der Apps. Der Durchschnittspreis für eine App stieg von 411 Euro im Jahr 2020 auf 541 Euro im Jahr 2024, wobei der höchste Preis für eine App gegen Multiple Sklerose derzeit bei 2077 Euro liegt.
Nachweis des Nutzens bleibt oft aus
Von den insgesamt 68 Apps, die bisher in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen wurden, konnte lediglich bei zwölf Anwendungen der Nutzen von Anfang an durch Studien nachgewiesen werden. Von den 56 zur Erprobung aufgenommenen Apps erwies sich nur bei der Hälfte der versprochene Effekt als gesichert. Laut geltender Rechtslage können Hersteller den Preis in einem sogenannten „Erprobungsjahr“ unabhängig vom Nutzen festlegen. Erst ab dem zweiten Jahr sind sie verpflichtet, die Wirksamkeit durch Studien zu belegen, woraufhin die Preise mit den Krankenkassen verhandelt werden.
Kritik an aktueller Praxis
Die Krankenkassen fordern infolgedessen ein Ende dieser Praxis, die nach Ansicht von Stoff-Ahnis die Patienten zu „Versuchskaninchen“ macht. Sie sieht darin eine Form der Wirtschaftsförderung auf Kosten der Beitragszahler und fordert, dass der Zwang zur Kostenerstattung von Apps ohne Nutzennachweis beendet werden müsse.
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