Vom 6. bis 12. Oktober steht das Thema Ablenkung im Straßenverkehr im Fokus der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit. Ziel der Aktion: Die Verkehrsteilnehmer für die Gefahren von Handynutzung und anderen Ablenkungen im Straßenverkehr zu sensibilisieren und entsprechende Verstoße zu ahnden.
Fast jeder Zweite nutzt das Handy am Steuer
Vom Teutoburger Wald bis zu den Ostfriesischen Inseln werden also in der gesamten Polizeidirektion Osnabrück Kontrollen durchgeführt. Und dabei werden nicht nur Autofahrerinnen und -fahrer, sondern auch Radfahrerinnen und Radfahrer kontrolliert. Bei ähnlichen Aktionen verstieß mit 45% Beanstandungsquote fast jeder Zweite gegen die Straßenverkehrsordnung, und das ist laut Marco Ellermann, Sprecher der Polizeidirektion Osnabrück, viel zu viel: „Unser Eindruck ist, dass das Thema Ablenkung im Straßenverkehr durch Handy und Co. leider sehr präsent ist. Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert 100 Prozent Aufmerksamkeit! Da ist keine Zeit, um noch mal eben eine Nachricht zu lesen oder sogar zu schreiben.“
Telefonieren am Steuer ist so gefährlich wie mit 1 Promille Auto fahren
Wissenschaftliche Studien belegen, dass das Telefonieren am Steuer genau so gefährlich ist, wie mit 0,8 oder 1 Promille Blutalkohol zu fahren. Auch die anderweitige Nutzung von Mobiltelefonen und technischen Geräten macht der Polizei große Sorgen, denn Ablenkung steht im Zusammenhang mit der Hälfte der Verkehrsunfälle. Das bestätigen auch internationale Studien. Und diese Ablenkung beschränkt sich nicht nur auf das Handy: Auch Trinken, Essen, Rauchen oder die Bedienung des Radios oder Navigationsgeräts führen zu Ablenkungen. „Ablenkung am Steuer verringert die Aufmerksamkeit auf das Verkehrsgeschehen und verlängert die Reaktionszeiten ganz deutlich. Das kann zu schweren Unfällen führen“, warnt Ellermann.
Ahndung von Bußgeld bis zum Fahrverbot
Telefonieren mit dem Handy am Steuer wird bei PKW-Fahrenden mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft. Bei einer Gefährdung oder Unfallverursachung steigt das Bußgeld sogar auf 150 beziehungsweise 200 Euro, zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot an. Auf Fahranfänger, die sich in der Probezeit befinden, kommen bei einem Verstoß zusätzlich noch Probezeitverlängerung sowie Aufbauseminar zu. Radfahrer zahlen ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro.
Die Kontrollwoche findet im sogenannten ROADPOL-Verbund statt. Dieser stellt den Zusammenschluss von Verkehrspolizeien der Mitgliedsländer der EU dar, die durch gemeinsame Aktionen die europaweit häufigsten Unfallursachen bekämpfen. Ziel ist es, die Zahl der Verkehrsunfälle mit schweren Folgen zu reduzieren.

