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Kommunalinvestitionspakt: Georgsmarienhütte kann auf erste Fördermittel hoffen

Die Stadt Georgsmarienhütte kann noch in diesem Jahr auf zusätzliche Investitionsmittel aus dem Kommunalinvestitionspakt des Landes Niedersachsen hoffen: Kurz vor der parlamentarischen Sommerpause hat das Regierungskabinett den entsprechenden Gesetzentwurf für das sogenannte Kommunalfördergesetz auf den Weg gebracht. Bei einer voraussichtlichen Beschlussfassung des Gesetzes im Landtag nach der Sommerpause, könnten erste Mittel noch bis zum Jahresende fließen. Insgesamt entfallen auf die Stadt Georgsmarienhütte Investitionsmittel in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro.

So funktioniert die Verteilung der Mittel

Knapp 800.000 Euro davon – so sieht es die geplante Verteilung nach Angaben des Innenministeriums vor – sollen aus Vorauszahlung noch im Jahr 2025 zum Abruf bereitstehen. Die weiteren gut 400.000 Euro ab dem Jahr 2026. Das Kommunalfördergesetz soll dazu dienen, die bereits Ende März durch den Landtag beschlossenen Mittel im Rahmen des „Paktes für Kommunalinvestitionen“ in Höhe von 600 Millionen Euro, bürokratiearm und unkompliziert zu Gunsten der Kommunen zu verteilen. Die sonst bei Fördergeldern geltende Praxis nach der Landeshaushaltsordnung wird dabei explizit außer Kraft gesetzt. Die Verteilung der Mittel erfolgt nach Angaben des zuständigen Ministeriums nach dem Prinzip der Einwohnerzahl, wobei aber jeder Kommune ein Sockelbetrag von 200.000 Euro garantiert wird.

Bürgermeisterin begrüßt das Vorhaben

Bürgermeisterin Dagmar Bahlo begrüßt das Vorhaben der Landesregierung: „Der finanzielle Handlungsspielraum der Kommunen hat sich über die vergangenen Jahre immer weiter verengt – gerade vor dem Hintergrund, dass notwendige Investitionen im Bereich der kommunalen Infrastrukturen wie etwa Schulen, Sporthallen oder Kindertagesstätten keinen Aufschub dulden. Viele Kommunen können diese Finanz- bzw. Investitionslast aber nicht mehr alleine stemmen. Auch bei uns in Georgsmarienhütte ist die Haushaltslage angespannt. Deshalb ist ein positives Zeichen, dass den Kommunen mit dem Investitionspakt unter die Arme gegriffen wird und wir auf zusätzliche Gelder hoffen können.“ Gleichzeitig sei der Anspruch, die Mittel möglichst unbürokratisch zu gewähren, der richtige Weg: „Am Ende darf es nicht an zu viel Verwaltungsaufwand und Vorgaben bei der Abrufbarkeit der Mittel scheitern, deshalb hat der nun zur Beschlussfassung anstehende Gesetzentwurf die richtige Intention.“

Landtag muss noch zustimmen

Wie am Ende die Mittel im Stadtgebiet eingesetzt werden, steht zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht fest. „Erst einmal muss der Landtag zustimmen und dann warten wir auf die genauen Durchführungsbestimmungen. Wenn es dann soweit ist, werden wir gemeinsam mit Verwaltung und Politik überlegen, wo und wie wir die Gelder sinnvoll einsetzen können“, so Bahlo.


 
PM
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