HASEPOST
 
HASEPOST

Kluth: Alte Aufnahmezusagen für Afghanen müssen gelten

Der Migrationsrechtler Winfried Kluth hat die neue Bundesregierung dazu aufgerufen, bei der Entscheidung über künftige Afghanistan-Aufnahmen die bereits gemachten Zusagen zu beachten. Kluth betonte, dass rechtlich verbindliche Versprechen aus der Vergangenheit weiterhin Bestand hätten und nicht allein durch politische Änderungen aufgehoben werden könnten. Die Kritik an bisherigen Sicherheitsüberprüfungen wies er zurück.

Rechtliche Verpflichtungen bei Afghanistan-Aufnahmen

Winfried Kluth, Vorsitzender des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR), empfahl der neuen Bundesregierung, bei weiteren Entscheidungen bezüglich der Aufnahme afghanischer Flüchtlinge bereits erteilte Zusagen zu berücksichtigen. Gegenüber der „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe) erklärte Kluth: „Die Kritik der CDU wird unter anderem damit begründet, dass die Sicherheitsüberprüfungen bei den bislang aufgenommenen Personen unzureichend waren.“ Gleichzeitig betonte er: „Das wird vom Auswärtigen Amt bestritten und kann von außen nicht tragfähig beurteilt werden. Eine neue Bundesregierung muss sich deshalb ein eigenes Lagebild verschaffen und dann eine Entscheidung treffen.“

Kluth unterstrich, dass die Einhaltung alter Zusagen auch politische Verantwortung bedeute: „Dabei sollten die Versprechungen aus der Vergangenheit, die ja noch in die Zeit der Regierungsverantwortung der CDU zurückreichen, berücksichtigt werden.“ (Quelle: Rheinische Post)

Juristische Perspektive auf Aufnahmezusagen

Weiter verwies Kluth darauf, dass die geschäftsführende Bundesregierung die Durchführung der Evakuierungsflüge damit begründet habe, dass es sich ausschließlich um Personen handle, denen bereits eine rechtsverbindliche Aufnahmezusage erteilt worden sei. Kluth sagte hierzu: „Das bedeutet juristisch, dass diese Personen einen Anspruch auf Einreise geltend machen können. Der Hinweis auf den Koalitionsvertrag, in dem ein Ende aller Aufnahmeprogramme angekündigt wird, ist alleine kein Grund für eine rechtliche Neubewertung.“ (Quelle: Rheinische Post)

Politische Absicht und rechtliche Bindung

Koalitionsverträge seien, so Kluth weiter, lediglich politische Absichtserklärungen und aus juristischer Sicht nicht bindend. Er betonte: „Es gibt deshalb aus meiner Sicht auch keine Bedenken, dass die geschäftsführende Bundesregierung die Flüge organisiert und durchführt, um rechtliche Zusagen zu erfüllen.“ (Quelle: Rheinische Post)

durch KI bearbeitet, .

 
mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

Anzeige
-->

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion