Der Bundestag plant, das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 im Grundgesetz zu verankern. Doch der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, warnt davor, dies als einklagbares Staatsziel zu interpretieren. Eine solche Auslegung könnte erhebliche Konsequenzen für die parlamentarische Demokratie haben, indem sie diese in einen Rechtswegestaat verwandelt.
Warnung vor weitreichender Interpretation
Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, kritisiert die geplante Verfassungsänderung zur Klimaneutralität und ihre mögliche Auslegung. Gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe erklärte er, der neue Verfassungsartikel bedeute keine umfassende gesetzliche Regelung der staatlichen Klimapolitik. „Er begrenzt lediglich die Zwecke einer überplanmäßigen Neuverschuldung und setzt insoweit der Budgethoheit des Parlaments im Hinblick auf die Kreditaufnahme Grenzen“, so Papier.
Kritik an möglicher gerichtlicher Überprüfung
Papier wandte sich gegen die Auffassung, dass staatliche Maßnahmen künftig daraufhin geprüft werden könnten, ob sie dem Ziel der Klimaneutralität bis 2045 dienen. Diese weitreichende Interpretation könnte laut Papier zu einer „untragbaren Knebelung der Politik“ führen und die parlamentarische Demokratie gefährden. „Ein solches erweitertes Verständnis des Kriteriums der Klimaneutralität ist aber ziemlich abwegig“, äußerte er sich weiter.
Ermächtigung für den Haushaltsgesetzgeber
Laut Papier geht es in der Verfassungsänderung um die Ermächtigung des Haushaltsgesetzgebers, „Kredite ohne Bindung an die allgemeine Schuldenbremse zu bewilligen“. Diese Kreditaufnahme sei jedoch auf Ausgaben begrenzt, die für Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 veranschlagt werden. Der Bundestag plant, mit der Mehrheit von Union, SPD und Grünen, diesen Schritt zur Verankerung der Klimaneutralität im Grundgesetz zu gehen.
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