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Kassen fordern Meldepflicht für Psychotherapie-Termine

Angesichts anhaltend langer Wartezeiten in der Psychotherapie fordern die gesetzlichen Krankenkassen eine zentrale Terminvergabe und eine Meldepflicht für freie Behandlungskapazitäten. Besonders schwer psychisch Kranke hätten laut Kassenverbänden Probleme, einen Therapieplatz zu finden. Der Kassen-Spitzenverband bemängelt organisatorische Defizite und verweist auf unzureichende Vermittlungserfolge der Terminservicestellen.

Krankenkassen fordern zentrale Vergabe und Meldepflicht

Die gesetzlichen Krankenkassen sprechen sich für eine gesetzliche Verpflichtung der Psychotherapeuten aus, freie Behandlungskapazitäten an die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen zu melden. Ziel sei ein besser organisierter Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung. Stefanie Stoff-Ahnis, Vize-Chefin des Kassen-Spitzenverbandes, erklärte gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“: „Wir haben keinen Mangel an Psychotherapieplätzen. Aber gerade schwer psychisch Kranke haben Probleme, einen Therapieplatz zu finden.“

Laut Stoff-Ahnis sind die Hürden für Betroffene derzeit hoch: „Heute ist es vielfach so, dass psychisch Erkrankte eine Praxis nach der anderen anrufen, auf den Anrufbeantworter sprechen und dann zu Hause auf den Rückruf hoffen, der selten kommt“, sagte sie dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Diesen Zustand bezeichnete sie als „unverantwortlich“ und betonte: „Diesen unverantwortlichen Zustand wollen wir nicht länger hinnehmen, und fordern deshalb einen besser organisierten Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung“, so die Verbandsvertreterin mit Blick auf ein Positionspapier, das der Verwaltungsrat des Verbandes beschlossen hat und über das die RND-Zeitungen berichten.

Konkretisierte Forderungen der Krankenkassen

Im Positionspapier des Verbandes ist von einer „angemessenen“ Anzahl an Sprechstunden und der Hälfte der Behandlungsplätze die Rede, die gemeldet werden sollen. Stoff-Ahnis argumentierte: „Gerade schwer psychisch Erkrankten ist es nicht zuzumuten, alleine einen Therapieplatz ohne direkte Hilfe und unterstützende Orientierung zu suchen.“

Schlechte Vermittlungsquote durch Terminservicestellen

Die Terminservicestellen sind gesetzlich verpflichtet, innerhalb von vier Wochen Termine für die psychotherapeutische Sprechstunde zu vermitteln. Nach Angaben des Kassen-Spitzenverbandes wird diese Vorgabe jedoch häufig nicht erfüllt: Im Jahr 2023 wurden demnach mehr als die Hälfte der Anfragen (54 Prozent) gar nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Frist vermittelt. Auch die Vermittlung einer weiterführenden Behandlung sei laut Verband unbefriedigend. So wurden im Jahr 2023 nur 365.000 Termine angeboten. Bezogen auf die aktuell 40.000 Psychotherapeuten entspreche das lediglich neun Terminen pro Jahr, beklagt der Verband in seinem Positionspapier.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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