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Startseite Deutschland & die WeltKabinett beschließt Reform der Vaterschaftsanfechtung zugunsten leiblicher Väter
Deutschland & die Welt

Kabinett beschließt Reform der Vaterschaftsanfechtung zugunsten leiblicher Väter

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 29. Oktober 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 29. Oktober 2025
Mann mit Kind (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Vaterschaftsanfechtung beschlossen. Laut Bundesjustizministerium soll er ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umsetzen und die Rechte leiblicher Väter stärken.

Kabinett beschließt Neuregelung

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Vaterschaftsanfechtung beschlossen, wie das Bundesjustizministerium am Mittwoch mitteilte. Der Entwurf sieht vor, die Rechte leiblicher Väter zu stärken und ein entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen.

„Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir den Verfassungsverstoß beheben und das Recht der Vaterschaftsanfechtung neu regeln“, sagte Justizministerin Stefanie Hubig. „Wichtig ist uns dabei eine ausgewogene Lösung. Die Interessen aller Betroffenen müssen Berücksichtigung finden.“, sagte Justizministerin Stefanie Hubig. Das Kindeswohl stehe dabei im Zentrum. „Wenn ein Kind eine sozial-familiäre Beziehung zu seinem rechtlichen Vater hat, dann soll das bei der Anfechtung der Vaterschaft durch den leiblichen Vater auch künftig ins Gewicht fallen.“, sagte Justizministerin Stefanie Hubig. Gleichzeitig eröffne man leiblichen Vätern neue Möglichkeiten, mehr Verantwortung für ihre Kinder zu übernehmen.

Hintergrund: Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass die bisherigen Regelungen das Elterngrundrecht des leiblichen Vaters verletzen. Die fraglichen Regelungen sehen vor, dass ein leiblicher Vater die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes nicht erfolgreich anfechten kann, wenn zwischen dem Kind und diesem anderen Mann eine sozial-familiäre Beziehung besteht oder im Zeitpunkt seines Todes bestanden hat.

Geplante Regelungen im Detail

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Anerkennungssperre während eines laufenden Verfahrens und differenzierte Anfechtungsregelungen vor. Zudem soll leiblichen Vätern eine „zweite Chance“ zur Wiederaufnahme des Anfechtungsverfahrens gegeben werden. Eine Anerkennung der Vaterschaft soll auch ohne Anfechtung möglich sein, wenn alle Beteiligten zustimmen.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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