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Justizsenatorin: AfD-Verbot aktuell verfrüht und riskant

Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) warnt vor vorschnellen Diskussionen über ein Verbot der AfD und bezeichnet die aktuelle Debatte als problematischen „Kurzschluss“. Sie betont, dass die juristischen Voraussetzungen für ein Parteiverbot derzeit nicht gegeben seien und ein solcher Schritt nur unter strengen Bedingungen geprüft werden dürfe.

Warnung vor Vermischung von Politik und Recht

Felor Badenberg (CDU), Justizsenatorin in Berlin, äußerte im Gespräch mit dem Tagesspiegel deutliche Kritik an der aktuellen Diskussion über ein mögliches AfD-Verbot. „Bei der Debatte über ein AfD-Verbot wird sehr oft die juristische mit der politischen Seite vermischt. Das ist aus meiner Sicht ein problematischer Kurzschluss“, sagte Badenberg dem Tagesspiegel. Sie warnte davor, ein Parteiverbot ohne gründliche juristische Prüfung zu diskutieren: „Diese Frage stellt sich aus meiner Sicht erst und nur dann, wenn die juristischen Voraussetzungen für ein Verbot vorliegen. Alles andere wäre unverantwortlich“, so Felor Badenberg.

Rechtliche Voraussetzungen noch nicht gegeben

Vor ihrem Amtsantritt als Justizsenatorin 2023 war Felor Badenberg Vize-Präsidentin des Bundesamtes für Verfassungsschutz und an der Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall beteiligt. Im Mai hatte das Bundesamt die Partei hochgestuft – zu gesichert extremistisch. Aufgrund einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln ist das Verfahren derzeit jedoch ausgesetzt.

„Aktuell befinden wir uns in einem Stadium, in dem nicht einmal die Höherstufung zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung gerichtlich bestätigt ist“, erklärte Felor Badenberg dem Tagesspiegel. Sie erläuterte, dass es beim Verfassungsschutz ein dreistufiges System gebe: Prüffall, Verdachtsfall, gesicherter Extremismus. „Um ein Verbotsverfahren gegen eine Partei einzuleiten, muss darüber hinaus deren Verfassungsfeindlichkeit festgestellt werden. Aus juristischer Perspektive befinden wir uns momentan aufgrund der Stillhaltezusage des Verfassungsschutzes aber erst auf der zweiten Stufe“, sagte die Juristin. „Für ein Verbotsverfahren muss aber über den gesicherten Extremismus hinaus die Verfassungsfeindlichkeit der Partei gegeben sein. Daher ist es aktuell verfrüht, jetzt über die vierte Stufe zu diskutieren.“ Sie betonte, dass zunächst die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln über die Höherstufung der AfD als gesichert rechtsextrem abgewartet werden müsse.

Hohe Hürden für ein Parteiverbot

Für eine Verfassungsfeindlichkeit müsse der AfD in Gänze nachgewiesen werden, dass sie bereit ist, die freiheitlich-demokratische Grundordnung massiv zu beeinträchtigen oder gar zu beseitigen. „Und dafür reichen einzelne relevante Äußerungen nicht aus“, sagte Felor Badenberg dem Tagesspiegel. „Ausschlaggebend sind nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor allem offizielle Stellungnahmen, etwa das Parteiprogramm oder Parteitagsbeschlüsse. Und wenn Sie sich diese anschauen, gibt es wenige Anhaltspunkte. Die AfD hat in den letzten Jahren dazugelernt.“

Gleichwohl ist Felor Badenberg nicht grundsätzlich gegen ein Verbot: „Ich will klar sagen: Wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, muss über ein Verbot ernsthaft nachgedacht werden“, sagte sie. „Warum sollte man denn auf ein Instrument zum Schutz des Staates verzichten?“ Dabei müsse eine hohe Wahrscheinlichkeit auf Erfolg bestehen. „Denn scheitert ein Verbotsverfahren in Karlsruhe, bekäme die AfD vom höchsten Gericht, dem Bundesverfassungsgericht, quasi eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt und könnte so ihre Opferrolle verstetigen.“ Das halte sie nicht nur für kontraproduktiv, sondern auch für gefährlich.

durch KI bearbeitet, .

 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

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