Das Justizministerium plant neue Regelungen für Online-Verträge: Künftig sollen Unternehmen verpflichtet werden, Verbrauchern einen elektronischen Widerrufsbutton bereitzustellen. Ziel ist es, EU-Vorgaben umzusetzen und den Schutz für Verbraucher zu stärken, wie aus einem am Mittwoch veröffentlichten Gesetzentwurf hervorgeht.
Elektronischer Widerrufsbutton für Online-Verträge
Der Gesetzentwurf des Justizministeriums sieht vor, dass Unternehmen bei im Internet geschlossenen Verträgen einen elektronischen Button für den Widerruf bereitstellen müssen. Damit sollen geänderte EU-Vorgaben zu Verbraucher- und Versicherungsverträgen umgesetzt werden. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte dazu laut Ministerium: „So einfach wie das Bestellen im Internet geht – so einfach soll auch das Widerrufen sein: mit einem Klick.“
Mit der Einführung des Widerrufsbuttons wolle man Verbrauchern das Leben leichter machen, betonte Stefanie Hubig (SPD) weiter: „Mit dem Widerrufsbutton stärken wir den Schutz vor Verträgen, die man eigentlich gar nicht will.“
Weitere Änderungen für Finanzdienstleistungen
Neben dem Widerrufsbutton sieht der Gesetzentwurf vor, dass Unternehmen verpflichtet werden, Finanzdienstleistungen angemessen zu erläutern. So soll sichergestellt werden, dass Verbraucher eine informierte Entscheidung beim Vertragsabschluss treffen können. Darüber hinaus soll das „ewige Widerrufsrecht“ bei Finanzdienstleistungen eingeschränkt werden.
Verzicht auf Papierform und Beteiligung von Ländern und Verbänden
Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass Unternehmer künftig nicht mehr dazu verpflichtet sind, Vertragsbedingungen in Papierform zu übermitteln. Der Referentenentwurf wurde an Länder und Verbände versandt. Diese haben bis zum 1. August Gelegenheit, Stellung zu nehmen.
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