Inzidenz-Grenzwert überschritten: Ab Montag gelten strenge Vorschriften in der Stadt Osnabrück

Nachdem seit Sonntag auch im Stadtgebiet Osnabrück ein wichtiger Grenzwert bei der 7-Tages-Inzidenz überschritten wurde, gelten ab Montag strenge Vorschriften hinsichtlich der Zusammenkunft im privaten Bereich und in Gaststätten.

In der Stadt Osnabrück wurde am Sonntag, 18. Oktober der Inzidenzwert von 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen überschritten. Der Wert liegt bei 39,5.

Deshalb treten ab Montag, 19. Oktober  die in der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung festgelegten Regelungen in Kraft. Diese betreffen private Zusammenkünfte und Feierlichkeiten in Gaststätten.

Auch unter freiem Himmel privat nur noch 25 Personen

Bei einem Inzidenzwert über 35 aber unter 50 sind folgende Höchstzahlen für private Zusammenkünfte und Feiern vorgeschrieben: In der eigenen Wohnung oder anderen geschlossenen Räumen sowie auf privat zur Verfügung gestellten Flächen unter freiem Himmel dürfen bis zu 25 Personen zusammenkommen, in Gaststätten bis zu 50 Personen.

Was gilt bei unterschiedlichen Inzidenzwerten? (Stand 18.10.2020); Quelle: corona-os.de
Was gilt bei unterschiedlichen Inzidenzwerten? (Stand 18.10.2020); Quelle: corona-os.de

Für den Landkreis Osnabrück, für den bereits seit der vergangenen Woche ein Inzidenzwert von über 50 ermittelt wurde, gelten noch strengere Vorschriften, siehe Grafik oben; untere Zeile (rot).

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) kündigte bereits eine weitere Verschärfung der Corona-Regeln für Niedersachsen in der kommenden Woche an.


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