Insgesamt 33 Jahre Freiheitsstrafe: erfolgreiche Ermittlungen mit Staatsanwaltschaft und Polizeidirektion Osnabrück

Die Beamten stellten große Mengen Bargeld sicher. Foto: Polizeidirektion Osnabrück

Insgesamt 33 Jahre Freiheitsstrafe: Am 4. Januar urteile das Landgericht Osnabrück gegen sechs Angeklagte wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Gerichtsverfahren sind das Ergebnis der Ermittlungen der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Rauschgift (GER) Osnabrück – bestehend aus dem Zollfahndungsamt Hannover und der Zentralen Kriminalinspektion Osnabrück – unter Leitung der Staatsanwaltschaft Osnabrück.

So hatten Zoll- und Polizeibeamte im September 2020 in Wielen in Grafschaft Bentheim in einem alten Hühnerstall eine professionell betriebene Indooranlage zum Cannabisanbau mit 4.500 Cannabispflanzen und Pflanzenresten von weiteren 2.500 Cannabispflanzen ausgehoben. Bei dem Einsatz in Deutschland konnten fünf Beschuldigte vor Ort festgenommen werden. In den Niederlanden wurden zeitgleich weitere Betäubungsmittel sowie Waffen, darunter eine Handgranate, beschlagnahmt. Nachfolgende Ermittlungen belegten die Ernte von 122 kg verkaufsfähigem Marihuana.

Nach mehrmonatigen Verhandlungen vor dem Landgericht Osnabrück wurden vier Angeklagte wegen des bandenmäßigen Handelns mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu Freiheitsstrafen zwischen 6 Jahren 6 Monaten und 5 Jahren 9 Monaten verurteilt. Der fünfte Angeklagte hatte bereits im Vorfeld eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren 9 Monaten erhalten.

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Rund 4.500 Cannabispflanzen fand die GER in der Plantage. Foto: Polizeidirektion Osnabrück

Ermittlungen gegen Mitglied eines Drogenhändlerrings

Seit Januar 2021 ermittelte die GER Osnabrück in einem weiteren Ermittlungsverfahren gegen einen Beschuldigten, der aufgrund der Auswertung von verschlüsselten Kommunikationsdaten im Verdacht stand, Teil eines internationalen Drogenhändlerrings zu sein.

Bei einer Übergabe von 30 kg Marihuana im Mai 2021 konnte der eine Angeklagte zusammen mit dem weiteren Angeklagten aus Peine auf frischer Tat festgenommen werden. Rund 135.000 Euro Bargeld wurden versteckt in Hohlräumen im Motorraum eines Pkw sichergestellt.

Nach einem knapp zweimonatigen Prozess, in dem beide Angeklagten Geständnisse ablegten, verurteilte das Landgericht Osnabrück einen Angeklagten wegen der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie der Beihilfe zum Handeltreiben zu 5 Jahren 3 Monaten Freiheitsstrafe. Der andere Angeklagte aus Peine wurde wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie der Beihilfe des Handeltreibens zu 3 Jahren 3 Monaten verurteilt. Die weiteren Ermittlungen dauern an.


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Polizei Pressestelle
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