Jugendschutz wird in der Filmpassage groß geschrieben, nicht zum ersten Mal geht man dort einen eigenen Weg und setzt bei der Altersgrenze eigene Maßstäbe. 2016 wurde der Horrorfilm “the Boy” in der Filmpassage mit FSK 16 statt der von der Selbstkontrolle festgelegten FSK 12 gezeigt.

Bei “Blade Runner 2049” war eigentlich alles klar. In der Fortsetzung des epochalen SciFi-Klassikers aus den 80er Jahren setzte die Freiwillige Selbstkontrolle (FSK) die Freigabe auf 16 Jahre fest. Doch nach einem Einspruch des Filmverleihs knickte die Kontrollinstanz ein und setzte die Einstufung auf “FSK 12” herab.

FSK 12 bedeutet auch “Kinder ab 6 mit Begleitung”

In einer am Montagabend versendete Pressemitteilung weißt das Team der Filmpassage an der Johannisstraße darauf hin, dass der Film nun auch von kleinen Kindern ab 6 Jahren gesehen werden darf, sofern sich diese in Begleitung einer sorgeberechtigten Person befinden, zum Beispiel einem Elternteil.

Doch das will man in der Filmpassage nicht mit machen: “In unserem Team herrscht Verständnislosigkeit über das Vorgehen der FSK; der 2 ¾ Stunden-Film enthält u.a. zahlreiche explizite Gewaltdarstellungen”, so die Geschäftsleitung.

Verleih wirbt mit FSK 12

Mit ihrer harten Linie macht sich das Osnabrücker Kinounternehmen nicht nur Freunde: “Inzwischen kam es auch vermehrt zu Beschwerden von Besuchern, weil „BLADE RUNNER 2049“ trotzdem ab 12 Jahren angeboten und beworben wird. Das Unverständnis der Gäste ist für uns nachvollziehbar und wir schließen uns der Meinung an. Wir halten die
Freigabe für inakzeptabel, zumal eine soeben zu Recht auf FSK 16 festgesetzte Freigabe im eigenen Hause der FSK dergestalt revidiert wird, dass nun im Extremfall 6-Jährige Zutritt haben.”

Doch angesichts der Verantwortung, die auch ein Kinobetreiber hat, bleibt man bei der eigenen Linie: “Mit Jugendschutz hat das unseres Erachtens nichts zu
tun. Eltern müssen eine verlässliche Leitlinie haben, wenn sie ihre Kinder ein Kino besuchen und bestimmte für sie freigegebene Filme ansehen lassen. Im Fall von „BLADE RUNNER 2049“ sehen wir uns u.a. auch deshalb wiederholt aufgerufen
bzgl. einer FSK-Freigabe von unserem Hausrecht Gebrauch zu machen und den Zutritt zu diesem Film nun unter 16 Jahren zu verweigern!”

Besucher werden um Verständnis gebeten

Kinobesucher, die mit ihren Kindern auf die Werbung des Verleihs hin kommen aber dann mit der hauseigenen Freigabe ab 16 konfrontiert werden, bittet das Team um Verständnis für diese Maßnahme, doch: “Die aktuelle Freigabe halten wir für verantwortungslos
und fahrlässig, so dass wir unser Zutun verweigern!”

Kritik an dem Film an sich gibt es übrigens nicht: “Den Film finden wir großartig – aber er ist und bleibt Erwachsenenunterhaltung”, so die Geschäftsleitung der Filmpassage.