Impfaktion für Kurzentschlossene am Sonntag

In den Corona-Testzentren an der großen Westfalen-Tankstelle in Bissendorf (Im Eistruper Feld 2) und am Gasthaus Wente in Osnabrück-Voxtrup (Meller Landstraße 25) finden am Sonntag, 20. Februar, in der Zeit von 11-16 Uhr Impfaktionen für Kurzentschlossene statt.

Die Hausärzte Jörg Poggemeyer und Steffen Grüner bieten Erst-, Zweit-, Booster- und Viertimpfungen an. Zur Verfügung stehen wahlweise die Impfstoffe von Biontech und Moderna. Die Impfwilligen müssen ihre Krankenkassenkarte, ihren Personalausweis und soweit vorhanden ihren Impfpass mitbringen. Eine Voranmeldung ist nicht notwendig, jeder Impfwillige kommt nach dem Zeitpunkt seines Erscheinens an die Reihe.

Vierte Impfung für Risikogruppen

Dr. Steffen Grüner betont als Vorsitzender der Ärztekammer Osnabrück die weiterhin wichtige Bereitschaft zur vollständigen Impfung in der Bevölkerung, um die Coronapandemie in den Griff zu bekommen. Dabei verweist er auf die Beachtung der zeitlichen Abstände vor allem bei den Viertimpfungen. Diese sind zur Zeit nur für Risikogruppen, Menschen ab 70 und medizinisches Personal vorgesehen. Für ältere Menschen und Risikogruppen sind sie frühestens drei Monate nach der Booster-Impfung sinnvoll, für medizinisches Personal frühestens sechs Monate nach dem Booster.

 


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
PM
PM
Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion