Die Industrie und Handelskammer hält ein Diesel-Fahrverbot für unverhältnismäßig. Kaufkraftabfluss aus der Innenstadt droht – profitieren würden vor allem andere Städte und der Onlinehandel, heißt es in einer aktuellen Erklärung der IHK.

In Osnabrück und nach aktuellen Berechnungen des Niedersächsischen Umweltministeriums möglicherweise auch weiteren Kommunen im IHK-Bezirk wird der Stickstoffdioxid-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter überschritten. Als schärfste Maßnahme drohen diesen Städten nun Einfahrverbote für Dieselfahrzeuge, die nicht der aktuellen „Diesel Euro 6 Generation“ entsprechen.

Nach Angaben der IHK wurden betroffene Fahrzeuge in Deutschland bis zum 30. August 2015 neu zugelassen. „Das würde in unserer Region aktuell etwa 30 Prozent des gesamten Pkw-Bestands treffen und hätte eindeutig negative Auswirkungen auf die Wirtschaft. Pendler würden ihre Arbeitsplätze nicht mehr wie gewohnt erreichen, Kunden nicht mehr die Einzelhandelsbetriebe oder Restaurants in den Innenstädten. Hinzu kämen Probleme bei den Anlieferverkehren, denn insbesondere bei Lkws und Transportern ist der Dieselmotor derzeit noch ohne echte Alternative“, erläutert IHK-Hauptgeschäftsführer Marco Graf.

Umstieg auf ÖPNV ist oft keine Alternative

Zu den Folgen eines Diesel-Fahrverbots hatte die IHK deshalb zuletzt eine nicht repräsentative Blitzumfrage bei mehr als 700 Parkhausnutzern in Osnabrück durchgeführt. Demnach wollen 44 Prozent der Nutzer älterer Dieselfahrzeuge im Falle eines Einfahrverbotes andere Städte aufsuchen, weitere 15 Prozent möchten mehr im Internet einkaufen. Lediglich 17 Prozent würden auf Bahn, Bus oder Fahrrad umsteigen, rund ebenso viele ein neues Fahrzeug anschaffen.

„Ein Einfahrverbot würde den Wirtschaftsstandort Innenstadt erheblich schädigen. Der Kaufkraftabfluss an andere Standorte sowie den Online-Handel würde den Einzelhandelsumsatz z. B. in der Osnabrücker Innenstadt messbar reduzieren. Wir schätzen, dass dies einen Umfang von bis zu 50 Mio. EUR jährlich erreichen könnte“, so Graf.

Maßregeln nur einzelner Verursacher ist ineffizient

Vor diesem Hintergrund hat die IHK-Vollversammlung in ihrer aktuellen Sitzung nun ein Positionspapier verabschiedet. Darin hält sie ein Einfahrverbot für die betroffenen Dieselfahrzeuge für unverhältnismäßig. Stattdessen regt sie im Sinne einer „Partnerschaft für saubere Luft“ unterschiedliche Maßnahmen an, die von den betroffenen Kommunen schnellstmöglich in Angriff genommen werden sollten und bei denen die IHK ihre Unterstützung anbietet. Gleichzeitig sollen auf der Bundesebene belastbare Sachstandsermittlungen erfolgen, in denen die relevanten Verursacher identifiziert werden. Das Maßregeln nur einzelner Verursacher sei ineffizient.

„Es ist im Interesse der Menschen, die in den Innenstädten wohnen und arbeiten, wichtig, die NO2-Belastung zu senken. Gleichzeitig müssten die Innenstädte sowohl für den Personen- als auch für den Wirtschaftsverkehr weiter erreichbar bleiben. Den Kommunen steht dafür eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung, angefangen mit optimierten Ampelschaltungen bis hin zu internetbasierten Pendlerportalen. Dabei möchten auch wir unseren Beitrag leisten, sei es durch Informationen zu betrieblichem Mobilitätsmanagement oder City-Logistik-Projekten ebenso wie bei der Netzwerkarbeit mit relevanten Stakeholdern“, so Graf weiter.