Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat in einer am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme das Recht auf eine „saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt“ als Menschenrecht anerkannt. Die Einschätzung, die rechtlich nicht bindend ist, betont die Verpflichtung der Staaten zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Folgen und könnte die internationale Klimapolitik beeinflussen.
Anerkennung eines Umwelt-Menschenrechts
Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag veröffentlichte am Mittwoch eine umfangreiche Stellungnahme, in der eine „saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt“ als Menschenrecht anerkannt wird. Das Dokument hebt hervor, dass Staaten verpflichtet sind, Maßnahmen gegen den Klimawandel und dessen Folgen zu ergreifen. Diese Einschätzung des Gerichts ist rechtlich nicht bindend, könnte jedoch einen Wendepunkt im internationalen Klimarecht darstellen, da sie Einfluss auf künftige Klimaklagen haben könnte.
Hintergrund der Entscheidung
Anlass für die Stellungnahme war eine Initiative des Inselstaats Vanuatu, unterstützt von über 130 weiteren Ländern. Diese Staaten forderten den IGH auf, sich zu den Fragen des Klimaschutzes und den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Staaten zu äußern. Im Jahr 2023 beauftragte die UN-Vollversammlung den Gerichtshof mit der Erstellung eines Gutachtens. Ziel war es, zu klären, welche völkerrechtlichen Pflichten Staaten beim Schutz des Klimasystems haben und welche Konsequenzen daraus entstehen.
Reaktionen und Bedeutung
In der veröffentlichten Stellungnahme betont der IGH: „Eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt ist ein Menschenrecht.“ Mit dieser Einschätzung unterstreicht das Gericht die internationale Bedeutung des Klimaschutzes und die Verantwortung der Staaten, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Die Stellungnahme hat zwar keine unmittelbare rechtliche Bindung, gilt aber als wichtiger Impuls für die weitere Entwicklung des internationalen Klimarechts.
Quellen: Internationale Gerichtshof (IGH), UN-Vollversammlung
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