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Startseite Deutschland & die WeltHunter Biden wegen Waffenrechtsverstoß und Drogensucht schuldig
Deutschland & die Welt

Hunter Biden wegen Waffenrechtsverstoß und Drogensucht schuldig

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 11. Juni 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 11. Juni 2024
US-Präsident Joe Biden / dts
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Hunter Biden, Sohn des US-Präsidenten Joe Biden, wurde am Dienstag von einer Jury wegen Verstoßes gegen das Waffenrecht schuldig gesprochen. Der Fall, der sich über einen einwöchigen Prozess erstreckte, konzentrierte sich hauptsächlich auf die Drogensucht des 54-jährigen Präsidentensohnes.

Schuldig in drei Anklagepunkten

Hunter Biden hatte vor dem Bundesgericht im Bundesstaat Delaware auf nicht schuldig plädiert. Trotzdem wurde er in allen drei Anklagepunkten schuldig gesprochen. Die beiden ersten Anklagepunkte können mit einer Höchststrafe von 10 Jahren Gefängnis belegt werden, während der dritte eine maximale Haftstrafe von fünf Jahren vorsieht. Alle drei Punkte können zudem mit einer Geldstrafe von bis zu 250.000 US-Dollar bestraft werden. Obwohl es Empfehlungen für die Strafzumessung gibt, die auf ein Jahr Gefängnis hinauslaufen könnten – da Biden bislang nicht vorbestraft ist – wurde ein Urteilstermin noch nicht festgelegt.

Die Vorwürfe gegen Biden

Hunter Biden wurde speziell beschuldigt, im Oktober 2018 beim Kauf eines Colt Cobra-Revolvers ein Formular falsch ausgefüllt und angegeben zu haben, keine illegalen Drogen zu konsumieren. Zudem wurde ihm vorgeworfen, eine Schusswaffe besessen zu haben, während er Betäubungsmittel konsumierte.

Erster Prozess gegen den Nachwuchs eines amtierenden US-Präsidenten

Dieser Prozess ist der erste, in dem der Nachwuchs eines amtierenden US-Präsidenten verwickelt war. Obwohl der amtierende Präsident Joe Biden theoretisch die Möglichkeit hat, seinen Sohn zu begnadigen, hat er in einem TV-Interview bereits angekündigt, von dieser Option keinen Gebrauch zu machen.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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