Nachdem im November 2016 eine Erhöhung der Hundesteuer um monatlich einen Euro auf dann 120 Euro im Jahr gescheitert war, wurde diese Maßnahme, die der Stadt pro Jahr Mehreinnahmen in Höhe von 68.000 Euro verspricht, am Dienstag dann doch noch beschlossen.

Hintergrund der eilig durchgewunkenen und im Detail von den Ratsmitgliedern nicht mehr diskutierten Entscheidung ist der Nachtragshaushalt 2017.

Landesregierung ist indirekt schuld an Hundesteuererhöhung

Zusätzlichen Einsparpositionen bzw. Mehreinnahmen in Gesamthöhe von fünf Millionen Euro mussten gefunden werden, weil das Niedersächsische Innenministerium von der Stadt Osnabrück als Gegenleistung für eine Bedarfszuweisung des Landes weitere Sparmaßnahmen in gleicher Höhe fordert.

Offizielle Begründung: Hundesteuermarken

Obwohl eigentlich eine Forderung der rot/grünen Landesregierung Auslöser der hektischen Sparbemühungen ist und trotz einer Ablehnung der Steuererhöhung im Herbst 2016 von der Verwaltung im Frühjahr neue Hundesteuermarken versendet wurden (HASEPOST berichtete), wird die Erhöhung zum 1. Januar 2018 dennoch mit den den Kosten für die neuen Blech-Abzeichen begründet.
Die Steuersätze für den Zweithund und die anderen Hunde (die allerdings auch neue Hundemarken erhielten) werden nicht angehoben, weil – so die Begründung der Stadtverwaltung – die Steuersätze der Stadt Osnabrück im Vergleich zu anderen Kommunen bereits sehr hoch sind. Mit 120 Euro ist Osnabrück in der Hundesteuer-Datenbank des Tierschutzportals ZERG eine der Städte mit den höchsten Hundesteuern bundesweit.

Was kostet der Hund ab 2018?

Fällig sind ab 2018 pro Jahr für den ersten Hund dann 120 Euro (war: 108 Euro), ein Zweithund schlägt mit 162 Euro zu Buche und ab dem dritten Hund sind 198 Euro fällig.
Sogenannte “gefährliche Hunde” werden mit dem erhöhten Steuersatz von 720 Euro versteuert.

 

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