An Ostersonntag, 20. April 2025, wird es erneut einige öffentliche Osterfeuer im Stadtgebiet von Georgsmarienhütte geben. Insgesamt sechs beantragte Osterfeuer wurden entsprechend genehmigt. Gleichzeitig möchte die Stadt Georgsmarienhütte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass das private Betreiben von offenen Feuern nicht erlaubt ist.
„Kleine Osterfeuer“ in Form von Feuerschalen erlaubt
Als Alternative darf trockenes, unbehandeltes Holz in handelsüblichen Feuerschalen oder Feuerkörben auf dem eigenen Grundstück abgebrannt werden. Größere Osterfeuer sind demnach nur am Ostersonntag, 20. April, als zuvor bei der Stadt beantragte und als öffentlich zugängliche Brauchtumsfeuer zugelassen. Die Stadt Georgsmarienhütte wird diesbezüglich verstärkt Kontrollen im gesamten Stadtgebiet durchführen.
Osterfeuer in Georgsmarienhütte
In diesem Jahr wurden folgende Osterfeuer an folgenden Standorten genehmigt:
Kolpingsfamilie Harderberg, Hof Bensmann, Obere Bauerschaft 8; Beginn: 19:30 Uhr
Schützenverein Holsten-Mündrup, Schnettberg (oberhalb der Gaststätte Schierbaum-Licher), Voxtruper Straße 16; Beginn: 19:00 Uhr
Kolpingsfamilie Oesede, Hof Gröne, Dröper Mark 2; Beginn: 19:00 Uhr
Jugendfeuerwehr Oesede, Graf-Stauffenberg-Straße (zwischen Michaelisschule und Hof Potthoff); Beginn: 18:00 Uhr
Katholische Herz-Jesu Gemeinde; Malberger Straße nördlich Hausnr. 37; Beginn: 18:00 Uhr
Katholische Jugend Kloster Oesede, Hof Qualbrink, Auf der Insel 12; Beginn: 19:00 Uhr