Die hessische Landesregierung plädiert dafür, Flüchtlinge anteilig an den Kosten für die Bearbeitung von Asylanträgen zu beteiligen. Als Grund werden die hohen Ausgaben für Asylverfahren genannt, während zugleich betont wird, dass eine Beteiligung erst nach erfolgreicher Integration in Betracht gezogen werden kann. Unterstützung erhält der Vorschlag auch aus Reihen der CSU.
Debatte um Gebühren für Asylverfahren
Manfred Pentz (CDU), Europaminister Hessen, erklärte gegenüber der „Bild“ (Donnerstagausgabe): „In Deutschland würden die Bürger für ‚gefühlt jeden Vorgang vom Staat zur Kasse gebeten‘. Neuer Ausweis – Gebühren. Hochzeit – Gebühren. Grundbucheintragung – Gebühren. Es ist deshalb legitim, auch über Gebühren für Asylverfahren nachzudenken.“ Er begründet diesen Vorschlag mit den aus seiner Sicht hohen Kosten der Asylverfahren. „Unsere Asylverfahren kosten den Steuerzahler Milliarden. Es ist keinem zu erklären, warum Menschen mit einer Flüchtlingsgeschichte nicht an den Kosten des Verfahrens zu beteiligen sind“, so Pentz in der „Bild“.
Keine Belastung für Menschen in Not
Gleichzeitig betont Manfred Pentz, niemand wolle „Menschen in Not als erstes eine Rechnung in die Hand drücken“. In der „Bild“ erläutert er jedoch: „Viele Flüchtlinge integrieren sich schnell, finden Jobs oder machen sich selbstständig. In solchen Fällen kann man verlangen, dass sie an den Kosten des Asylverfahrens beteiligt werden.“
Unterstützung aus der CSU
Auch Stephan Mayer (CSU), CSU-Innenpolitiker, spricht sich für eine Kostenbeteiligung von Asylbewerbern aus. „Auf diesem Weg könnten am Ende eines Asylverfahrens alle erfolgreichen Bewerber, die nicht unerheblichen Kosten ihres Asylverfahrens über eine Gebühr wieder zurückerstatten“, sagte Mayer laut „Bild“.
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