Der Präsident des Handelsverbands Deutschland, Alexander von Preen, positioniert sich klar gegen eine Erhöhung des Mindestlohns. Er argumentiert, dass die bereits erfolgten Anhebungen um 30 Prozent seit 2022 zu erheblichen Störungen im Lohngefüge geführt haben. Von Preen betont die Rolle von Tarifpartnern und der Mindestlohnkommission und kritisiert politische Einmischung in die Festsetzung der Lohnuntergrenze.
Mindestlohn und mögliche Auswirkungen
Alexander von Preen, Präsident des Handelsverbands Deutschland (HDE), hat in einem Interview mit den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben) klar Stellung gegen eine Erhöhung des Mindestlohns bezogen. Er äußerte sich besorgt über die Erhöhung der Lohnuntergrenze um 30 Prozent seit 2022, die seiner Meinung nach zu „massiven Verwerfungen im Gesamttarifgefüge“ geführt habe. Der Handelsverbandspräsident schloss zudem Preiserhöhungen für den Fall einer erneuten Anhebung des Mindestlohns nicht aus. „Das kann schon sein, denn der Mindestlohn ist ein enormer Kostenblock. Und selbst einfache Aushilfstätigkeiten und studentische Jobs müssen entsprechend vergütet werden“, erklärte von Preen.
Einfluss der Politik und Rolle der Tarifpartner
Von Preen sprach sich ebenfalls gegen politische Eingriffe in die Mindestlohnfestsetzung aus. Er forderte, dass die Verantwortung bei den Tarifpartnern und der Mindestlohnkommission bleiben solle. „Dass sich einzelne Parteien populistisch auf dieses Thema einlassen, gehört sich einfach nicht“, sagte er. Der derzeitige Mindestlohn liegt bei 12,82 Euro brutto pro Stunde und stieg zuletzt im Januar 2025.
Perspektive der Mindestlohnentwicklung
Im Sondierungspapier von CDU, CSU und SPD wird der Mindestlohn als ein Mittel zur Stärkung der Kaufkraft und der Binnennachfrage in Deutschland gesehen. Es wird angestrebt, bis 2026 einen Mindestlohn von 15 Euro pro Stunde zu erreichen. Der Mindestlohn orientiert sich an einer EU-Richtlinie, die den Bruttomedianlohn als Maßstab nennt. Die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung hat berechnet, dass der Mindestlohn bei einer Orientierung am Bruttomedianlohn bereits 2023 bei 13,50 Euro hätte liegen sollen. Dies zeigt die Spannungen und Herausforderungen, die mit der Festsetzung eines geregelten Mindestlohns einhergehen.
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