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Landkreis Osnabrück 🎧Hauptzollamt Osnabrück deckt Leistungsbetrug auf - 2.000 Euro Geldstrafe

Hauptzollamt Osnabrück deckt Leistungsbetrug auf – 2.000 Euro Geldstrafe

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Zoll (Symbolbild)

Wegen Betrugs hat das zuständige Amtsgericht Stolzenau eine Leistungsbezieherin zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro verurteilt. Da das Gericht die Geldstrafe überdies auf insgesamt 100 Tagessätze festgesetzt hat, gilt die Verurteilte somit auch als vorbestraft.

Die inzwischen rechtskräftig Verurteilte aus dem Landkreis Nienburg/Weser bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Im April 2020 ging die Frau eine geringfügige Beschäftigung nach, was sie dem Leistungsträger auch mitgeteilt hatte. Die Agentur für Arbeit gewährte der Angeklagten daraufhin weiterhin Arbeitslosengeld. Als die 39-Jährige im Juni 2020 bei dem gleichen Arbeitgeber als Vollzeitkraft beschäftigt wurde, verschwieg sie dieses der Agentur für Arbeit. So konnte die Frau rund 660 Euro Arbeitslosengeld I zu Unrecht kassieren.

Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam der Leistungsträger (Agentur für Arbeit) der Angeklagten auf die Schliche. EDV – unterstützt werden regelmäßig die von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen. Da die Frau zeitgleich Arbeitslosengeld I und ein Gehalt von einem Arbeitgeber bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betruges durch die Staatsanwaltschaft führte.

Die Leistungsempfängerin hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als sie die Vollzeitbeschäftigung aufnahm. Das hatte sie trotz entsprechender Hinweise nicht getan. “Neben der Geldstrafe muss die Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an die Agentur für Arbeit zurückzahlen”, so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.

PM
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