Hasspostings im Netz nehmen deutlich zu – Polizei geht gegen strafbare Posts vor

Anlässlich des mittlerweile 7. Aktionstags zur Bekämpfung von Hassposting geht die Polizei am 01.12.2021 bundesweit gegen strafbare Posts im Internet vor. Denn Bedrohungen, Nötigungen oder Volksverhetzungen im Netz sind Straftaten, die mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden können.

Die Fallzahlen von Hasspostings sind in diesem Jahr bereits drastisch angestiegen. In der Polizeidirektion Osnabrück waren es 2020 75 Fälle. In diesem Jahr ist diese Anzahl bereits überschritten. Im Vergleich dazu waren es 2017 noch 26 Fälle. In einigen Fällen posteten die Beschuldigten in öffentlichen, für jedermann einsehbaren Accounts, Bilder mit Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen. In anderen Sachverhalten erhielten Opfer über WhatsApp Bilder mit rechtsextremistischen Inhalten oder wurden in sozialen Netzwerken beleidigt.

In einem konkreten Fall postete ein Beschuldigter bereits im Jahr 2018 bei WhatsApp: “Halt die fresse du menschlicher Abschaum geh ins arbeits Lager wo du hingehörst deine Familie ist der Beweis das Hitler nicht alle missgeburten vergast hat”. Der Fall wurde jetzt im Rahmen einer Handyauswertung in einem anderen Kontext bekannt und zur Anzeige gebracht, gegen ihn wird wegen Volksverhetzung ermittelt. Auch Amts- und Mandatsträger sind immer wieder von Hass und Hetze betroffen.

Anzeigen können auch online erstattet werden

“Der Aktionstag soll aufklären und aufzeigen, dass Hass und Hetze weder im Netz noch im realen Leben etwas zu suchen haben. Gemeinsam ist es unser Ziel, jeglicher demokratiefeindlicher Bestrebung entschlossen entgegen zu treten”, erläutert Sprecherin Nadine Kluge-Gornig. Eine Vielzahl strafrechtlich relevanter Posts wird jedoch gar nicht erst zur Anzeige gebracht oder sie bleiben versteckt in geschlossenen Foren oder Gruppen. “Treffen Sie auf Hasspostings im Netz oder sind Sie selbst davon betroffen, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei und melden Sie die Posts bei den Anbietern von sozialen Netzwerken etc. mit der Forderung, die strafbaren Inhalte zu löschen”, appelliert Kluge-Gornig.

Anzeigen können bei Polizeidienststellen vor Ort erstattet werden oder über das Portal der Online-Wache sowie direkt bei der niedersächsischen Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet unter www.zhin.de.

Gesetzesänderung ab Februar

Der bundesweite Aktionstag wird vom Bundeskriminalamt (BKA) koordiniert. Dort entsteht zudem eine neue “Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet”, die ab dem nächsten Jahr auch Hinweise auf Hass und Hetze im Internet gebündelt entgegennimmt und damit sicherstellt, dass die Täter strafrechtlich verfolgt werden. Hintergrund ist eine Gesetzesänderung, die Anbieter von Telemediendiensten ab dem 01.02.2022 dazu verpflichtet, strafbare Inhalte nicht mehr nur zu löschen, sondern dem BKA zu melden.


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Polizei Pressestelle
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