Der Deutsche Hanfverband (DHV) plant eine Verfassungsbeschwerde gegen das bayerische Gesundheitsschutzgesetz (GSG) beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Zeitgleich soll am Mittwoch eine Feststellungsklage gegen das GSG beim Verwaltungsgericht München eingereicht werden. Ziel ist es, die bayerischen Sonderregelungen zum Cannabiskonsum gerichtlich überprüfen zu lassen.
Verfassungsbeschwerde gegen bayerische Cannabis-Regelungen
Der Deutsche Hanfverband (DHV) will am Mittwoch eine Verfassungsbeschwerde gegen das bayerische Gesundheitsschutzgesetz (GSG) beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Wie der DHV am Montag mitteilte, soll am selben Tag auch eine Feststellungsklage gegen das GSG an das Verwaltungsgericht München eingehen.
Ziel sei es, die bayerischen Sonderregelungen in Sachen Cannabis für nichtig erklären zu lassen. Während das bundesweite Cannabisgesetz (CanG) den Konsum für Erwachsene neu geregelt habe, schränke der Freistaat Bayern mit einem eigenen Gesetz diese Freiheiten massiv ein. Besonders kritisch sieht der DHV das pauschale Verbot des Cannabiskonsums in den Außenbereichen von Gaststätten („Biergarten-Verbot“) und auf Volksfesten. Nach Ansicht des Verbandes stellt dies „einen verfassungswidrigen Eingriff in Grundrechte dar“. Das Gesetz beschneide nicht nur die Rechte von Konsumenten und Patienten, sondern greife auch unzulässig in das Hausrecht und die unternehmerische Freiheit bayerischer Gastronomen ein, so der DHV.
Weitere rechtliche Schritte des Hanfverbands
Ende April hat der Hanfverband nach eigenen Angaben bereits einen Normenkontrollantrag gegen die bayerische Park-Verordnung (Park-VO) eingereicht, die den Cannabiskonsum beispielsweise im Englischen Garten grundsätzlich untersagt. Außerdem läuft noch eine Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen das GSG, an der der DHV ebenfalls beteiligt ist.
Kläger und Struktur des DHV
Als Kläger treten offiziell ein Patient, ein bekennender Konsument sowie der Betreiber einer Bar im bayerischen Fürstenfeldbrück auf. Der DHV ist formal ein Einzelunternehmen von Georg Wurth, hat aber vereinsähnliche Züge und zahlreiche „Ortsgruppen“, in denen sich Menschen schon seit Jahren für die Legalisierung von Cannabis einsetzen.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .