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Handel fordert landesweite Regeln für automatisierte Sonntagsläden


Der Handelsverband NRW fordert landesweit einheitliche Regelungen für automatisierte Verkaufsläden, um insbesondere in ländlichen Gebieten die Nahversorgung zu sichern. Aktuell gibt es Unsicherheiten bezüglich der Sonntagsöffnung solcher kassenloser Mini-Supermärkte, wozu auch die Politik bereits Gesetzesinitiativen eingebracht hat.

Handel pocht auf Klarheit bei Automatenläden

Automatisierte Verkaufsstellen, die auch sonntags geöffnet haben, könnten nach Ansicht des Handelsverbands NRW eine wichtige Rolle in der Nahversorgung spielen – besonders in ländlichen Regionen. Peter Achten, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands NRW, betont gegenüber der „Rheinischen Post“ (Montagsausgabe): „Kassenlose, digitale Kleinstsupermärkte können gerade in ländlichen Räumen eine sinnvolle Ergänzung bei der Nahversorgung sein.“ Demnach nutzten Geschäftsinhaber zunehmend Container-Verkaufsstellen für Waren des täglichen Bedarfs zusätzlich zu ihren regulären Märkten. Achten fordert: „Diese Konzepte rechnen sich allerdings nur, wenn sie auch wirklich 24/7 betrieben werden und nicht sonntags wegen einer fehlgeleiteten Regulierung schließen müssen.“

Gerichtsurteil stärkt Betreiber von Automatenkiosken

Hintergrund ist ein aktuelles Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster. Vor wenigen Wochen entschieden die Richter zugunsten eines Automatenkiosk-Betreibers aus Bonn, der sein Geschäft an Sonntagen öffnen wollte. In der ersten Instanz war dies noch untersagt worden. Der Handelsverband NRW strebt nun eine gesetzliche Klärung an, um für alle Beteiligten Rechtssicherheit zu schaffen. Achten erklärt weiter laut „Rheinischer Post“: „Da die Genehmigungspraxis recht unterschiedlich ausfällt, wäre es auch im Sinne der Kommunen, hier schnell Rechtssicherheit zu bekommen. Das erwarten wir von der Landesregierung – entweder per Gesetz oder auf dem Erlassweg.“

FDP bringt Gesetzesinitiative ein

Die FDP-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag hat inzwischen einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt. Vorgesehen ist, dass Automatenverkaufsstellen mit bis zu 120 Quadratmetern, die ausschließlich Produkte des täglichen Bedarfs anbieten, auch an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen – und zwar vollständig automatisiert und ohne Personaleinsatz.

Der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dirk Wedel, erläutert: „Wir möchten überall dort Versorgung ermöglichen, wo klassische Angebote fehlen – ohne die Ruhe des Sonntags zu stören.“ Weiter sagt Wedel, dass alle Prozesse vom Zutritt bis zur Bezahlung automatisiert abliefen. Der wirtschaftspolitische Sprecher Dietmar Brockes ergänzt: „Wenn niemand arbeiten muss, spricht nichts gegen moderne Versorgung. Technik, die den Sonntagsschutz wahrt, darf nicht durch veraltete Regeln blockiert werden.“ Brockes verweist zudem auf Beispiele aus anderen Bundesländern, in denen entsprechende Automatenshops bereits funktionieren.

durch KI bearbeitet, .

 
mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

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