Gute Nachricht des Tages: Wunschbaum-Aktion für Kinder von Alleinerziehenden

Katharina und ihr Sohn bereiten die Karten für die Wunschbaum-Aktion vor.  / Foto: Matthias Groeneveld

Es passieren jeden Tag viele schlimme Dinge – aber auch viele gute. Leider schaffen es die schönen Nachrichten viel zu selten in die Presse. Das wird sich jetzt ändern, denn die HASEPOST berichtet nach Möglichkeit jeden Tag über mindestens eine „Gute Nachricht“ aus der Region und aller Welt.

Nicht nur für Strom und Energie müssen Haushalte derzeit mehr Geld ausgeben, auch die Lebensmittelkosten steigen. Für viele Alleinerziehende bedeutet das: Auch bei den Weihnachtsgeschenken müssen einige Abstriche gemacht werden. Mit dem Projekt Wunschbaum-Aktion soll ihnen nun eine kleine Last genommen und Kindern ein großer Wunsch erfüllt werden. 

Katharina lebt im Stadtteil Sonnenhügel in Osnabrück und gehört zur Evangelisch-lutherischen Matthäusgemeinde. Die berufstätige Mutter erzieht ihre Kinder allein und weiß, dass sie in diesem Jahr finanziell deutlich an ihre Grenzen geraten wird: „Weihnachten wird knapp ausfallen. Und ich werde nur kleine Wünsche erfüllen können.“ Vielen alleinerziehenden Eltern in der Stadt würde es genauso gehen. So kam sie auf die Idee, eine Wunschbaum-Aktion für Alleinerziehende Eltern in Osnabrück zu initiieren.

Gemeinsam mit Pastor Matthias Groeneveld von der Matthäusgemeinde und dem Ortsverband Osnabrück des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) hat sie den Einfall weitergedacht. Denn auch beim VAMV ist es kein Geheimnis mehr, dass es sogenannten Einelternfamilien sehr schwer fällt, die gestiegenen Kosten für Energie, Lebensmittel und andere Dinge des Alltags aufzubringen. Deswegen warten in der Matthäusgemeinde, beim VAMV und im Gemeinschaftszentrum Lerchenstraße Wunschbaum-Karten auf alleinerziehende Eltern. Sie können diese zu den regulären Öffnungszeiten für ihre Kinder abholen oder vor Ort ausfüllen. Bis zum 15. November können die Karten in der Matthäusgemeinde oder im Gemeinschaftszentrum Lerchenstraße wieder abgegeben werden.

Rund 100 Kindern wird ein Wunsch erfüllt

„Hier und im Gemeinschaftszentrum Lerchenstraße hängen wir die Karten in der Adventszeit an einen Weihnachtsbaum. Alle Bürger*innen und Gemeindemitglieder, die mögen, können die Karten abnehmen, Wünsche erfüllen und bis zum 4. Advent das Geschenk wieder vor Ort abgeben. Damit bescheren sie auch den alleinerziehenden Eltern von 100 Kindern zu Weihnachten eine Last weniger“, so Groeneveld. Zwischen dem 4. Advent und Heiligabend können die wünschenden Kinder oder deren Eltern die Geschenke abholen, unter ihren Weihnachtsbaum legen und haben so zu Weihnachten eine Überraschung zum Auspacken.

Alleinerziehende Eltern können sich zu den regulären Öffnungszeiten an folgende Stellen wenden und die Wunschbaum-Karten für ihre Kinder abholen oder vor Ort ausfüllen:

  • Ev.-luth. Matthäusgemeinde an der Moorlandstraße 63 (49088 Osnabrück): Dienstag, Mittwoch, Donnerstag von 9 bis 12 Uhr (Telefon: 0541-7709701)
  • Gemeinschaftszentrum Lerchenstraße an der Lerchenstraße 135-137 (49088 Osnabrück): Dienstag, Mittwoch, Freitag von 9 bis 14 Uhr, Donnerstag von 9 bis 13 und 14 bis 16 Uhr (Telefon: 0541-3237531)
  • VAMV e.V. an der Arndstraße 29 (49080 Osnabrück): Montag von 9 bis 12, Dienstag von 14 bis 16 und Freitag von 9 bis 12 (Telefon 0541-24343)


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
PM
PM
Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion