Gute Nachricht des Tages: Osnabrücker Werder Bremen-Fanclub sammelt für Personal der MHO-Intensivstation

Osnabrücker Marienhospital (Archivbild)

Es passieren jeden Tag viele schlimme Dinge – aber auch viele gute. Leider schaffen es die schönen Nachrichten viel zu selten in die Presse. Das wird sich jetzt ändern, denn die HASEPOST berichtet nach Möglichkeit jeden Tag über mindestens eine „Gute Nachricht“ aus der Region und aller Welt.

Es hat inzwischen Tradition: Der Osnabrücker Werder Bremen-Fanclub „Ahoi Crew 05“ führt auch 2021 in der Vorweihnachtszeit eine Spendenaktion für den guten Zweck durch.

Die Fanclubmitglieder haben mit großer Mehrheit dafür gestimmt, dass am Ende der Aktion die gespendete Summe der Belegschaft der Intensivstation im Osnabrücker Marienhospital zugute kommen soll. So werden von dem erzielten Geldbetrag Präsentkörbe für die Belegschaft der Intensivstation besorgt und überreicht. Mit der Spende soll Dank und Anerkennung für den unermüdlichen Einsatz in der aktuell kritischen Pandemie-Situation ausgedrückt werden.

Noch bis zum 13. Dezember 2021 besteht die Möglichkeit zu spenden. Wer sich an dieser Aktion beteiligen möchte, ist eingeladen sich unter info@ahoi-crew.de mit der „Ahoi Crew“ in Verbindung zu setzen.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
PM
PM
Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion