Gute Nachricht des Tages: Digital Service Act erschwert künftig Online-Handel mit Wildtieren und Wildtierprodukten

(Symbolbild) Schmuggelware / Foto: Hauptzollamt Osnabrück

Es passieren jeden Tag viele schlimme Dinge – aber auch viele gute. Leider schaffen es die schönen Nachrichten viel zu selten in die Presse. Das wird sich jetzt ändern, denn die HASEPOST berichtet nach Möglichkeit jeden Tag über mindestens eine „Gute Nachricht“ aus der Region und aller Welt.

Am Dienstag (5. Juli) hat das Europäische Parlament den Digital Services Act (DSA) verabschiedet. Das DSA ist eine Gesetzgebung, die Betreibern von Online-Plattformen die Verantwortung überträgt, illegale Aktivitäten auf ihren Portalen zu verhindern. Das schließt explizit den Handel mit Wildtieren ein.

Der Online-Handel ist seit den Beginnen des Internets eine Bedrohung für gefährdete Tierarten. Mit dem Digital Service Act soll sich das jetzt ändern: „Diese Gesetzgebung ist gut und wichtig, da sie neue Transparenzanforderungen für Unternehmen einführt, die das Aufspüren illegaler Wildtierprodukte und die Strafverfolgung erleichtern werden“, so Staci McLennan, Leiterin des EU-Büros des IFAW (International Fund for Animal Welfare).

Plattform-Betreiber kommen nicht straflos davon

Für den Fall, dass die Bestimmungen des DSA nicht eingehalten werden, sind abschreckende Strafen vorgesehen: Online-Plattformen und Suchmaschinen müssen mit Geldbußen von bis zu 6 Prozent ihres weltweiten Umsatzes rechnen.

Der verabschiedete DSA enthält jedoch auch riskante und ungerechtfertigte Ausnahmen für kleine und mittelgroße Plattformen, die seine Wirksamkeit mindern und Schlupflöcher schaffen. Der IFAW fordert die Kommission auf, unverzüglich die Ausarbeitung eines EU-Verhaltenskodexes zur Bekämpfung der Wildtierkriminalität auf allen Plattformen zu unterstützen. Durch einen systemischen Ansatz zur Bekämpfung des illegalen Online-Handels könnte der DSA jedoch wesentlich zum Schutz von Wildtieren im digitalen Zeitalter beitragen.


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