Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) fordert die Unionsfraktion im Bundestag auf, Gespräche mit der Linken über eine Reform der Schuldenbremse aufzunehmen. Dies ist notwendig, da Union, SPD und Grüne im neuen Bundestag nicht über die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit verfügen, die für eine verfassungsändernde Mehrheit notwendig ist.
Gespräche mit der Linken
Daniel Günther betonte in einem Interview mit dem „Tagesspiegel“ (Montagausgabe), dass die CDU/CSU mit den Linken über eine Reform der Schuldenbremse sprechen muss – so wie mit den Grünen. „Alle, die das Sondierungspapier unterschrieben haben, wissen, dass die politische Mitte keine Zweidrittelmehrheit hat“, so Günther. Der Ministerpräsident relativierte damit einen CDU-Parteitagsbeschluss von 2018, der eine Zusammenarbeit mit der AfD und den Linken ausschließt. Laut dem Sondierungspapier von CDU, CSU und SPD wird eine generelle Reform der Schuldenbremse angestrebt. Da Union, SPD und Grüne im Bundestag nicht die Zwei-Drittel-Mehrheit besitzen, wäre diese nur mit Unterstützung von AfD oder Linken möglich.
CDU-Parteitagsbeschluss und politische Realitäten
Daniel Günther erklärte weiter, dass theoretische Debatten über den Unvereinbarkeitsbeschluss nicht nötig seien, da der CDU-Parteitagsbeschluss von 2018 lediglich Koalitionen oder ähnliche Formen der Zusammenarbeit ausschließt. Der Kieler Regierungschef verwies darauf, dass die Linken in den Regierungen von Bremen und Mecklenburg-Vorpommern am Freitag im Bundesrat für die bessere Ausstattung der Bundeswehr gestimmt hätten. Mit Blick auf den Vorwurf eines möglichen Wortbruchs in der Union sagte er: „Man darf den Menschen keinen Scheiß erzählen, sondern muss aussprechen, was ist.“ Jeder Bürger könne sich selbst ausrechnen, welche Mehrheiten für eine weitere Grundgesetzänderung nötig wären. Daher gelte: „Wir als Union müssen mit den Linken reden.“
Reform der Schuldenbremse
Im Sondierungspapier von CDU, CSU und SPD steht, dass eine Expertenkommission eingesetzt wird, um einen Vorschlag für die Modernisierung der Schuldenbremse zu entwickeln, die dauerhaft zusätzliche Investitionen in die Stärkung des Landes ermöglichen soll. Ziel ist es, auf dieser Grundlage die Gesetzgebung bis Ende 2025 abzuschließen.
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