Das umfassende Finanzpaket von Union und SPD zur Stärkung der Verteidigung und zur Infrastrukturentwicklung hat die letzte Hürde genommen. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes, das sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat Zustimmung fand, nun ausgefertigt, berichtete das Bundespräsidialamt.
Änderungen der Schuldenbremse
Der Bundestag gab bereits am Dienstag das Einverständnis, der Bundesrat folgte am Freitag. Mit der Grundgesetzänderung wird die Schuldenbremse teilweise gelockert. Künftig werden Ausgaben für Verteidigung, Zivilschutz und Nachrichtendienste, die über einen bestimmten Betrag hinausgehen, nicht mehr auf die Schuldenbremse angerechnet. Dies beinhaltet auch Militärhilfen für angegriffene Staaten wie die Ukraine, während bisher nur Naturkatastrophen und außergewöhnliche Notsituationen als Ausnahme galten.
Finanzierung durch Neue Schulden
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zufolge müssen Ausgaben in diesen Bereichen, die bis zu einem Prozent des nominellen Bruttoinlandsprodukts betragen, durch den Haushalt finanziert werden. Ausgaben darüber hinaus können durch die Aufnahme neuer Schulden gedeckt werden. Auch die Länder profitieren von den Änderungen durch eine Lockerung ihrer Schuldenbremse. Anstatt einer Null-Verschuldungsgrenze dürfen sie künftig gemeinsam Schulden in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen.
Sondervermögen für Infrastruktur
Ein weiteres Kernelement der Grundgesetzänderung ist die Schaffung eines Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro, das über zwölf Jahre hinweg genutzt werden soll. Diese Gelder sind zweckgebunden für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045, wie aus den Mitteilungen hervorgeht.
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