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Gericht untersagt Sonntagsöffnung von Supermärkten in Osnabrück – FDP fordert Gesetzesänderung

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat entschieden: Die sonntägliche Öffnung zweier Supermärkte in Osnabrück verstößt gegen das Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten. Die Stadt Osnabrück muss nun gegen die Öffnung an Sonntagen einschreiten. Davon betroffen sein könnten unter anderem eine Netto-Filiale in Lüstringen, eine Allfrisch-Filiale in der Lotter Straße, ein Rewe im Landwehrviertel sowie Edeka-Filialen am Salzmarkt und in Haste.

Gesamtsortiment wird zum Problem

Die Klage gegen die Sonntagsöffnung hatte die Gewerkschaft Verdi eingereicht. Sie argumentierte, dass die beiden Lebensmittelmärkte nicht nur Waren des täglichen Kleinbedarfs, sondern das gesamte Sortiment in vollem Umfang anboten. Dies verstoße gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Sonn- und Feiertagsruhe. Die Stadt Osnabrück hatte zuvor erklärt, dass Lebensmittelgeschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern gemäß einem Runderlass des niedersächsischen Sozialministeriums auch sonntags für drei Stunden öffnen dürften.

Gericht: Angebot fällt nicht unter Ausnahmevorschrift

Das Verwaltungsgericht folgte dieser Argumentation nicht und gab der Klage von Verdi statt. Das Gericht stellte fest, dass die Ausnahmevorschrift des Gesetzes nicht nur an die Größe des Geschäfts, sondern auch an das angebotene Sortiment gebunden sei. Da die betroffenen Supermärkte ihr gesamtes Warenangebot zum Verkauf stellten, überschritten sie den Rahmen der gesetzlichen Ausnahme. Es handele sich um klassische Supermärkte und Discounter, die nicht nur den täglichen Kleinbedarf, sondern auch den Wocheneinkauf ermöglichten. Damit falle ihr Angebot nicht unter die Ausnahmevorschrift des Gesetzes.

Das Urteil (Az. 1 A 114/24) ist noch nicht rechtskräftig. Die Kammer hat die Berufung an das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. Die Stadt Osnabrück oder die betroffenen Märkte könnten innerhalb eines Monats nach Zustellung der Urteilsgründe Berufung einlegen.

Daniel Jutzi (FDP) / Foto: Dominik Lapp
Daniel Jutzi, Mitglied des Kreisvorstands der FDP Osnabrück-Stadt. / Foto: Dominik Lapp

Osnabrücker FDP kritisiert Entscheidung

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts stößt in der Politik bereits auf Kritik. Die Osnabrücker FDP fordert eine bundesweite Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten. „Die aktuelle Gesetzgebung ist nicht mehr zeitgemäß und hemmt die Wettbewerbsfähigkeit unseres lokalen Einzelhandels. Der Bund muss handeln, um dem Einzelhandel endlich mehr Flexibilität und den Verbrauchern mehr Freiheit zu ermöglichen. Deswegen gehört das Ladenschlussgesetz und alle anderen Gesetze, die Sonntagsöffnungen verhindern, abgeschafft“, erklärte Daniel Jutzi, Mitglied des Kreisvorstands der FDP Osnabrück-Stadt.

Auch Oliver Hasskamp, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der FDP im Rat, betonte: „Gerade in Zeiten des wachsenden Onlinehandels müssen wir dem stationären Handel neue Perspektiven eröffnen. Die Sonntagsöffnung ist eine Chance, Innenstädte zu beleben und lokale Wirtschaftskreisläufe zu stärken. Dafür braucht es aber eine Änderung auf Bundesebene.“

Die Osnabrücker FDP sieht in einer bundesweiten Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten einen wichtigen Schritt, um auf veränderte Einkaufsgewohnheiten der Verbraucher zu reagieren.

 
Dominik Lapp
Dominik Lapp
Dominik Lapp ist seit 2023 Redaktionsleiter der HASEPOST. Der ausgebildete Journalist und Verlagskaufmann mit Zusatzqualifikation als Medienberater, Social-Media- und Eventmanager war zuvor unter anderem als freier Reporter für die Osnabrücker Nachrichten, die Neue Osnabrücker Zeitung und das Meller Kreisblatt sowie als Redakteur beim Stadtmagazin The New Insider und als freier Autor für verschiedene Kultur-Fachmagazine tätig. Seine größte Leidenschaft gilt dem Theater, insbesondere dem Musical und der Oper, worüber er auch regelmäßig auf kulturfeder.de berichtet.

  

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