Das Landgericht Heidelberg hat in zwei Eilverfahren die von TSG 1899 Hoffenheim verhängten Stadionverbote gegen zwei Spielerberater aufgehoben. Wie das Gericht am Freitag mitteilte, wurden die beantragten einstweiligen Verfügungen teilweise erlassen; die Verbote für das Trainingsgelände bleiben bestehen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, beide Parteien können binnen eines Monats Berufung beim Oberlandesgericht Karlsruhe einlegen.
Entscheidung zu Stadionverboten
In zwei Eilverfahren hob das Landgericht Heidelberg die Stadionverbote gegen zwei Spielerberater auf. Wie das Gericht am Freitag mitteilte, wurden die beantragten einstweiligen Verfügungen teilweise erlassen, während die Verbote für das Trainingsgelände bestehen bleiben.
Vorwürfe und Bewertung der Kammer
Gegen Roger W. und Dirk M. waren Anfang August Stadionverbote verhängt worden, nachdem sie Mitglieder der TSG-Geschäftsführung beleidigt und bedroht haben sollen. Die 3. Zivilkammer sah zwar die Vorwürfe als erwiesen an, erachtete sie aber nicht als hinreichenden Grund für ein Stadionverbot, da die Äußerungen bereits Monate zurücklägen und nicht öffentlich getätigt worden seien.
Rechtsmittel und Trainingsgelände
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Beide Parteien können innerhalb eines Monats Berufung beim Oberlandesgericht Karlsruhe einlegen. Die Verbote für das nicht öffentlich zugängliche Trainingsgelände blieben in beiden Fällen bestehen, da hierfür kein besonderer Grund erforderlich ist.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .
