Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat Ermittlungen gegen den syrischen Übergangspräsidenten Ahmed al-Scharaa abgelehnt, obwohl dieser in Deutschland erwartet wird und Treffen mit Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier sowie Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) geplant sind. Als Begründung verweist die Behörde auf die uneingeschränkte persönliche Immunität des syrischen Staatsoberhaupts, die jede polizeiliche oder staatsanwaltschaftliche Untersuchung ausschließe.
GBA verweist auf Immunität des syrischen Übergangspräsidenten
Der Generalbundesanwalt hat ein Ermittlungsverfahren gegen den syrischen Übergangspräsidenten Ahmed al-Scharaa abgelehnt. Das geht aus einem Schreiben des GBA an die Kurdische Gemeinde in Deutschland vom 5. Januar hervor, über das die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ berichten.
In dem Schreiben heißt es wörtlich: „Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens habe ich gemäß Paragraf 152 Absatz 2 Strafprozessordnung abgesehen. Der Aufnahme von Ermittlungen steht schon die uneingeschränkte persönliche Immunität des angezeigten Ahmed al-Scharaa als derzeit amtierender Staatspräsident der Arabischen Republik Syrien entgegen. Diese hat zur Folge, dass die von Ihnen angezeigte Person nach Paragraf 20 Absatz 2 Gerichtsverfassungsgesetz nicht der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegt. Unzulässig ist bereits jede polizeiliche oder staatsanwaltschaftliche Untersuchung. Dies gilt unabhängig davon, ob sich Ahmed al-Scharaa in der Bundesrepublik Deutschland aufhält oder nicht.“ (Schreiben des GBA an die Kurdische Gemeinde in Deutschland, zitiert nach „Redaktionsnetzwerk Deutschland“)
Strafanzeige der Kurdischen Gemeinde
Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Kurdischen Gemeinde, Mehmet Tanriverdi, hatte Strafanzeige gegen al-Scharaa gestellt. Die Anzeige warf al-Scharaa Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Bildung, Führung oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vor.
Hintergrund zu al-Scharaa
Der amtierende syrische Präsident war bis zum Sturz des damaligen syrischen Präsidenten Baschar al-Assad im Dezember 2024 Führer der Islamistenmiliz HTS und als solcher berüchtigt. Zuletzt gab es Angriffe von Regierungstruppen auf die Minderheiten der Alawiten, Drusen und Kurden.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .