Gemeinde Belm sucht ehrenamtliche Richter ab 2024

Amtsgericht Osnabrück

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. In der Gemeinde Belm werden insgesamt 19 Frauen und Männer gesucht, die im Amtsgericht Osnabrück und im Landgericht Osnabrück als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde Belm wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Weitere Informationen zum Amt gibt es hier.

Anforderungen:

  • Soziale Kompetenz, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können
  • Lebenserfahrung und Menschenkenntnis
  • Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils sowie geistige Beweglichkeit und gesundheitliche Eignung

Bewerbungen bis zum 28. Februar möglich

Insgesamt werden dem Schöffenwahlausschuss des Amts- und Landgerichtsbezirks Osnabrück doppelt so viele Kandidaten vorgeschlagen, wie an Schöffen tatsächlich benötigt werden. Das heißt: Bei benötigten 216 Haupt- und Hilfsschöffen wird es 432 Vorschläge geben. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss in der zweiten Jahreshälfte 2023 dann die Haupt- und Hilfsschöffen.

Wer Interesse am Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen hat, kann sich bis zum 28. Februar bewerben. Dazu ei nfach das ausgefüllte Antragsformular an die Gemeinde Belm (Fachbereich I Zentrale Dienste, Marktring 13, 49191 Belm) senden. Rückfragen beantwortet Janet Kuffner im Belmer Rathaus telfonisch unter 05406 50537 oder per Mail.


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