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GdP begrüßt Bundespolizeigesetz-Novelle mit Drohnenabwehr und Onlinedurchsuchung

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt die vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Neuerung des Bundespolizeigesetzes. Der GdP-Vorsitzende für den Bereich Bundespolizei, Andreas Roßkopf, sieht insbesondere die Aufnahme der Drohnenabwehr positiv, erwartet jedoch einen deutlichen Aufwuchs bei Personal- und Sachmitteln. Zugleich bezeichnet der GdP-Chef die Novelle als absolut notwendigen Schritt und wirbt für regelmäßige Evaluierungen.

GdP begrüßt Reform und verweist auf Ressourcenbedarf

Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt die vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Neuerung des Bundespolizeigesetzes. GdP-Vorsitzende für den Bereich Bundespolizei Andreas Roßkopf sagte der „Rheinischen Post“ (Donnerstag): „Auch die Aufnahme der Drohnenabwehr ist notwendig, zeitgerecht und zu begrüßen.“ Roßkopf ergänzte: „Folge wird aber sein, dass dadurch ein deutlicher Aufwuchs des Personal- und Sachhaushaltes erfolgt.“

Novelle als notwendiger Schritt

Zugleich sagte der GdP-Chef: „Die Verabschiedung der Novelle des Bundespolizeigesetzes ist ein absolut notwendiger Schritt.“ Das gut 30 Jahre alte Gesetz benötige dringend die geplanten Veränderungen, um mit der Zeit zu gehen. „Insbesondere die Befugnisse zur Onlinedurchsuchung, Quellen-TKÜ sowie die Befugnisse zur Befragung und für Kontrollen in den Waffenverbotszonen sehen wir positiv“, sagte der GdP-Chef. „Eine regelmäßige und zeitnahe Evaluierung halten wir aber auch für dringend erforderlich.“

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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